• 04.06.2012, 10:15:50
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WirtschaftsBlatt-Leitartikel: Subtiles Lobbying via juristische Fachmagazine - von Oliver Jaindl

Die Zahl namhafter Zivilrechtsprofessoren ist überschaubar

Wien (OTS) - Der Fall Meinl zeigt, dass in Österreich schön
langsam eine subtile Form des Lobbyings Fuß fasst: Mit in
juristischen Fachmagazinen publizierten Rechtsgutachten namhafter
Professoren wird versucht, der Rechtsprechung einen Drall in die
"richtige" Richtung zu geben. Allein die Frage, ob das zumindest im
Ansatz so sein könnte, ist für den OGH eine Provokation: Hier geht es
um die Frage der Unabhängigkeit der Rechtssprechung - eines der
höchsten Güter im Rechtsstaat. Natürlich betont das Höchstgericht,
dass es in seinen Entscheidungen unabhängig ist und sich nicht von
Bezahl-Rechtsmeinungen beirren lässt.

Fakt ist aber, dass ein leicht schaler Nachgeschmack bleibt, wenn
etwa in der richtungsweisenden Meinl-Aliud-Entscheidung des OGH die
beiden zitierten Rechtsmeinungen genau zu diesem Thema von
(bezahlten) Rechtsprofessoren stammen, die sich entweder auf die
Seite der Bank oder die der Anleger schlagen. Auch in anderen Fällen,
etwa bei schadenersatzrechtlichen Nebenausläufern in der Causa AvW,
gibt es derartige Gutachten. Das Problem damit ist nicht, dass
verheimlicht wird, dass der juristische Fachbeitrag im Rahmen eines
Bezahl-Gutachtens geschrieben wurde. Im Gegenteil: Üblicherweise
findet sich in einer der ersten Fußnoten der klein gedruckte Hinweis
darauf, dass (sinngemäß) "dieser Beitrag im Rahmen eines Gutachtens"
erstellt wurde.

Da aber die Zahl von namhaften Zivilrechtsprofessoren im kleinen
Österreich überschaubar ist, hat die Rechtsprechung natürlich ihre
liebe Not, wenn sie ihre Urteile begründen muss: Denn irgendwann muss
sie sich mit den (Bezahl-)Rechtsmeinungen auseinandersetzen, weil
sonst kaum etwas anderes zu finden ist. Die Gefahr liegt daher darin,
dass die Zahl der Gutachterbestellungen dieses Ausmaß annimmt (oder
schon angenommen hat?), dass kaum noch unparteiliche Rechtsmeinungen
zu finden sind, auf die die Rechtsprechung letztlich ja in ihren
Urteilsbegründungen gern zurückgreift.

Dass sich etwa zwischen Wien und Innsbruck jeder (sic!) potenzielle
Gesprächspartner bei einer bestimmten, heiklen Zivilrechtsfrage eines
Interviews entschlägt, weil man gerade dort oder da "gutachtet",
nährt diese Annahme zusätzlich. Daher ist der Appell an jenen Teil
der Rechtswissenschaft zu richten, der noch nicht "gutachtet", sich
auf die Füße zu stellen und mit objektiven Meinungen der
Rechtsprechung die fachlichen Denkanstöße anzubieten, die sie
benötigt. Vielleicht ist das die Chance für die junge Generation von
Rechtswissenschaftlern, sich schnell auch bei heiklen Causen einen
Namen zu machen.

Rückfragehinweis:
Wirtschaftsblatt Verlag AG
Tel.: Tel.: 01/60117 / 300
mailto:[email protected]

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