• 31.05.2012, 22:29:04
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  • OTS0325 OTW0325

EANS-Hauptversammlung: conwert Immobilien Invest SE / Ergebnisse zur Hauptversammlung

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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conwert Immobilien Invest SE
ISIN-Code AT0000697750

Veröffentlichung

Die conwert Immobilien Invest SE veröffentlicht gemäß § 65 Abs. 1 a AktG
iVm § 82 Abs. 9 BörseG folgenden von der Hauptversammlung am 31. Mai 2012
gefassten Beschluss:

"Die bestehende Ermächtigung zum zweckfreien Rückerwerb eigener Aktien gemäß
Beschluss der Hauptversammlung vom 11. (elften) Oktober 2010 (zweitausendzehn)
wird hiermit widerrufen.

Der Verwaltungsrat wird für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten vom Tag der
Beschlussfassung an gemäß § 65 (Paragraph fünfundsechzig) Absatz 1 (eins) Ziffer
8 (acht) sowie Absatz 1a (eins litera a) und 1b (eins litera b) Aktiengesetz zum
Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft ermächtigt, wobei der niedrigste beim
Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR 1,- (Euro eins) und der höchste beim
Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR 14,- (Euro vierzehn) beträgt, sowie zur
Festsetzung der Rückkaufsbedingungen,
wobei der Verwaltungsrat den Verwaltungsratsbeschluss und das jeweilige darauf
beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Verwaltungsrat
kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die
höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach jeweils bis zu
einer Höchstgrenze von 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals ausüben. Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 228 (Paragraph zweihundertachtundzwanzig) Absatz 3 (drei)
Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt
werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder
außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
ausgeschlossen.
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die auf Grundlage des Beschlusses gemäß
Punkt 1.a) (eins litera a) der Tagesordnung erworbenen eigenen Aktien ohne
weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen (samt Ermächtigung des
Verwaltungsrats der Gesellschaft, Änderungen der Satzung der Gesellschaft, die
sich durch die Einziehung der Aktien ergeben, zu beschließen) oder wieder zu
veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann
ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke
durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 (Paragraph
zweihundertachtundzwanzig) Absatz 3 (drei) Unternehmensgesetzbuch) oder für
Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

Der Verwaltungsrat wird für die Dauer von 5 (fünf) Jahren vom Tag der
Beschlussfassung an ermächtigt, gemäß § 65 (Paragraph fünfundsechzig)
Absatz 1b (eins litera b) Aktiengesetz für die Veräußerung eigener Aktien eine
andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein
öffentliches Angebot, auch unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre,
zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen."

Wien, Mai 2012

Rückfragehinweis:
Dr. Clemens Billek,
Leiter Investor Relations - Corporate Communications,
conwert Immobilien Invest SE,

T +43 / 1 / 521 45-700, 
E cwi@conwert.at
Ende der Mitteilung                               euro adhoc

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Emittent:    conwert Immobilien Invest SE
             Albertgasse 35
             A-1080 Wien
Telefon:     52145-0
FAX:         52145-111
Email:       cwi@conwert.at
WWW:         http://www.conwert.at
Branche:     Immobilien
ISIN:        AT0000697750
Indizes:     WBI, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:     Deutsch

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