• 31.05.2012, 15:30:29
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  • OTS0274 OTW0274

Marxer & Partner legt Rechtsmittel gegen erstinstanzliches Urteil ein

Vaduz (OTS) - "Wir sind über das erstinstanzliche - noch nicht
rechtskräftige - Urteil in jeder Hinsicht enttäuscht. Weder das
Ergebnis noch die vom Gericht dafür vorgetragenen Gründe sind für uns
nachvollziehbar; die mündlichen Ausführungen des Gerichts haben keine
rechtlich schlüssige Begründung erkennen lassen. Unser Partner hat
daher gegen dieses Urteil volle Berufung angemeldet." Mit diesen
Worten kommentiert die Kanzlei Marxer & Partner den heutigen - nicht
rechtskräftigen - Schuldspruch im Strafverfahren gegen einen
Rechtsanwalt ihrer Sozietät wegen angeblicher Urkundenunterdrückung.

"Wir sind weiterhin überzeugt, dass die gegen unseren Partner
erhobenen Vorwürfe keinerlei Rechtsgrundlage haben und gehen davon
aus, dass unser Partner in der zweiten Instanz Recht erfahren und
freigesprochen wird. Unser Partner geniesst unser vollstes
Vertrauen", so die Kanzlei Marxer & Partner.

Rückfragehinweis:
RA Dr. Michael Oberhuber, Marxer & Partner Rechtsanwälte,
Heiligkreuz 6, 9490 Vaduz, Liechtenstein
Tel +423 235 81 81
Mail: Michael.Oberhuber@marxerpartner.com

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