- 23.05.2012, 11:04:32
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BZÖ-Grosz zu Causa Graf: Dame wurde juristisch de facto besachwaltet
BZÖ fordert sofortige Rückerstattung des Vermögens an 90jährige Wienerin
Wien (OTS) - "Unabhängig von der politischen Rolle des Martin Graf
ist es beschämend und traurig, dass ein Jurist im Rahmen seiner
Betätigung mit spitzfindigen Winkelzügen eine 90jährige Frau um ihr
Vermögen und ihre Existenz bringen kann. Diese Frau wurde mittels
einer Stiftungskonstruktion quasi besachwaltet, ihr Vermögen de facto
entwendet. Die daran beteiligten Herren sind eine Schande für den
Juristenstand. Juristen haben ihren Klienten zu dienen und sie nicht
um ihre Existenz zu bringen. Abseits der politischen Diskussion und
höchstwahrscheinlicher Konsequenzen angesichts dieses moralischen
Verständnisses, ist Martin Graf dringend aufgefordert im Interesse
der Dame eine sofortige Lösung herbeizuführen. Dieser Frau gehört ihr
Vermögen umgehend zurückgegeben, dieser juristische Mundraub
beendet!", fordert heute BZÖ-Justizsprecher Abg. Gerald Grosz.
Nochmals wiederholte Grosz seine Aufforderung an den
Nationalratspräsidenten, umfassend zu diesen tatsächlich schweren und
offenkundig bereits belegten Vorwürfen Stellung zu nehmen. Graf solle
sich dabei nicht hinter "biegsamen Paragraphen" verstecken, gerade
hier gäbe es eine moralische und menschliche Komponente. "Nicht alles
was nicht ausdrücklich verboten ist, ist auch erlaubt. Nicht jede
Schweinerei eines Juristen auf dem Rücken seines Klienten darf ohne
Konsequenzen bleiben. Graf ist mit dieser Vorgangsweise als Jurist
nur schwer tragbar. Er muss sich auch dringend überlegen, ob er
angesichts seiner Einstellung auch als Präsident des Nationalrates
noch tragbar ist", so Grosz abschließend.
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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