Flughafen Wien: Dem EU-Ombudsmann platzt der Kragen
Wien (OTS) - Das langjährige Tauziehen um die Nachholung der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Ausbauten seit dem Jahr 1999 am Flughafen Wien hat nunmehr an Schärfe zugelegt: Der EU-Ombudsmann zeigt sich mit der bisherigen Performance der Republik Österreich und der EU-Kommission ganz und gar nicht zufrieden.
Der EU-Ombudsmann hat in einem soeben bekanntgemachten Bericht
- neuerlich festgestellt, dass Österreich keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Flughafen Wien durchgeführt hat, obwohl in den Jahren ab 1999 umfangreiche Ausbauten am Flughafen vorgenommen wurden und eine UVP nach dem Recht der EU vorgeschrieben gewesen wäre,
- festgestellt, dass der durchgeführte "ex-post Umweltverträglichkeitsbericht" (UVB) der Vereinbarung, nachträglich eine UVP durchzuführen, nicht entsprochen hat, und
- festgestellt, dass die EU-Kommission die Verpflichtung der Republik Österreich, diese Vertragsverletzung zu sanieren, nicht ordentlich verfolgt hat, sondern sich mit dem durch den Flughafen selbst entwickelten ex-post UVB zufrieden gegeben hat, der noch dazu durch das Verkehrsministerium durchgeführt wurde - also gerade jenes Ministerium, das einen Großteil der rechtswidrigen Genehmigungen erteilt hat.
Der EU-Ombudsmann wird seine Ergebnisse in einem Sonderbericht dem Europäischen Parlament vorlegen und in einer Sitzung des Europäischen Parlamentes im Juni von der EU-Kommission Rede und Antwort verlangen. Es geht ihm offensichtlich auch darum klarzustellen, dass Richtlinien und Gesetze ganz grundsätzlich einzuhalten sind.
Somit hat sich der EU-Ombudsmann zur Anwendung des schärfsten Mittels, das ihm zur Kontrolle der Gebarung der Kommission zusteht, entschieden. Das sagt viel über die Bedeutung des Falles aus.
Es ist zu erwarten, dass das Europäische Parlament die EU-Kommission auffordern wird, die Vertragsverletzung durch die Republik Österreich weiter zu verfolgen und auf einer ernsthaften Sanierung durch Nachholung der gebotenen UVP im Rahmen eines echten UVP-Verfahrens zu beharren. Dies stellt auch die Genehmigungsfähigkeit der Dritten Piste in Frage, die ja auf diesen rechtswidrigen Ausbauten aufsetzt.
Zum Hintergrund: In den Jahren ab 1999 wurden umfangreiche Ausbauten am Flughafen Wien vorgenommen, ohne dass diese jemals einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen worden wären (Erweiterung des bestehenden Pisten- und Terminalsystems, Abstellflächen für Flugzeuge, Frachtgebäude, Terminalgebäude Skylink etc.). Diese von allen beteiligten Behörden (insbesondere dem BMVIT) unterstützte Vorgangsweise wurde in einer Beschwerde der Kommission der Europäischen Union zur Kenntnis gebracht. Die Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren ein, die Republik Österreich überredete die Kommission die Sache über eine nachträgliche UVP zu lösen und veranstaltete anschließend einen zahnlosen ex-post Umweltverträglichkeitsbericht, der die Kommission befriedigte. Daraufhin wendeten sich die Beschwerdeführer an den EU-Ombudsmann.
Der Bericht des EU-Ombudsmanns ist unter
http://www.ots.at/redirect/ombudsman abrufbar.
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