• 21.05.2012, 18:15:31
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WirtschaftsBlatt-Leitartikel: EU ist bei Casino-Lizenzen der Aufpasser - von Oliver Jaindl

Der EuGH wirkt indirekt auf die nationalen Behörden ein

Wien (OTS) - Klar ist: Die Casinos Austria und Novomatic haben bei
ihren Bewerbungen um die Casino-Lizenzen viel Energie und Geld
investiert. Wer der bessere Bewerber ist, ist eine Entscheidung, die
eine Behörde (in erster Instanz) treffen wird. Gute Ratschläge
darüber, wer sich besser um das - real existente - Problem Spielsucht
kümmert, sind daher unangebracht. Der Knackpunkt in der Causa
Casino-Lizenzen liegt aber nicht darin, wer den Zuschlag bekommt,
sondern darin, wie er erteilt wird.

Vorauszuschicken ist: Der Umstand, dass die Republik via
skandalgeschüttelter Münze Österreich (gewinnberechtigter)
Gesellschafter der Casinos Austria ist, wird sicherlich nicht in die
objektive Entscheidung des Finanzministeriums einfließen - das wäre
ja undenkbar, gerade in Österreich. Dass Lizenzen nur in Paketen
vergeben werden, wenn das so gar nicht im Gesetz steht, ist ein
Umstand, der durchaus überprüfungsbedürftig wirkt. Im Hinblick auf
höchstgerichtliche Entscheidungen könnte das erfrischend neue
Aufschlüsse darüber geben, inwieweit Ministerien bei Verfahren, in
deren Hintergrund Millionen auf dem Spiel stehen, Handlungsspielraum
haben. Wird dieser Spielraum zu extensiv ausgenützt, hieße das
mitunter sogar Willkür - ein Vorgehen, das der VfGH bei einem ans
Legalitätsprinzip festgenagelten Behördenapparat wie dem heimischen
nicht gerne sieht.

Abzuwarten bleibt, ob das Höchstgericht - falls Novomatic keinen
Kantersieg erringt - der Ansicht des Juristen und Novomatic-Chefs
Franz Wohlfahrt folgt. Wohlfahrt hat das Glücksspielgesetz
kommentiert, was zu Kritik führte, da mangels anderer Werke im
Glücksspiel-Recht behördliche Entscheidungen auf einen von ihm
mitverfassten Kommentar gestützt wurden.

Wer immer sich ungerecht behandelt fühlen sollte - sei es Novomatic
oder die Casinos Austria - könnte verlangen, dass der EuGH über die
Sache befinden soll. Gerade in einer Republik, in der substanziiert
oder bloß aus dem Reflex des "gelernten Österreichers" heraus
Vorwürfe erhoben werden, dass manches ein abgekartetes Spiel sei, ist
das nur gut so. Und dass Unternehmen rechtliche Möglichkeiten haben,
sich gegen "ihren Staat" zu wehren, ist weiters positiv. Somit zeigt
sich, dass die oft kritisierte EU als Gesamtes und der EuGH im
Besonderen für "ihre Unionsbürger" da sind und so indirekt auf
nationale Behörden einwirken, sich europarechtskonform zu verhalten.
Einziger Nachteil ist, dass der EuGH mit einer durchschnittlichen
Verfahrensdauer von eineinhalb Jahren ein bisschen lange braucht, ehe
er "seinen" Bürgern hilft.

Rückfragehinweis:
Wirtschaftsblatt Verlag AG
Tel.: Tel.: 01/60117 / 300
mailto:[email protected]

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