Wien (OTS) - Im Zusammenhang mit dem Bericht über das angebliche
Ergebnis der BDO-Untersuchungen in der aktuellen Ausgabe des
Nachrichtenmagazins NEWS stellt Dr. Edith Hlawati, Managing Partner
der Rechtsanwaltskanzlei CHSH, folgendes richtig: "Die im
Zusammenhang mit meiner Person getroffenen Behauptungen sind falsch,
entsprechen nicht den Ergebnissen der Untersuchungen und sind daher
entschieden zurückzuweisen."
1. Die forensischen Untersuchungen haben sich auf die gesamte
Funktionsperiode des Aufsichtsratsmandats von Dr. Edith Hlawati bei
der Telekom Austria erstreckt. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse
haben zwei unabhängige Rechtsanwaltssozietäten sowie eine unabhängige
Wirtschafts- und Steuerberatungs-Kanzlei festgestellt, dass einer
Entlastung von Aufsichtsrat- und Vorstandsmitgliedern des Jahres 2011
- und somit auch von Frau Dr. Hlawati - nichts entgegensteht. Dazu
verweisen wir auch auf die gestrige Stellungnahme von BDO Deutschland
sowie auf die Homepage der Telekom Austria.
2. Bezüglich des Mandatsverhältnisses von CHSH kommt ein Gutachten
der Univ-Prof. Dr. Susanne Kalss nach Prüfung aller relevanten
Unterlagen zu dem Ergebnis, dass dieses Mandatsverhältnis
rechtskonform und die Tätigkeit von CHSH für die Telekom Austria auch
im Vergleich zu anderen börsennotierten Gesellschaften im In- und
Ausland marktüblich ist.
3. Frau Dr. Hlawati wurde 2001 in den Aufsichtsrat gewählt. Sie
selbst übt keine rechtsberatende Tätigkeit für CHSH bei der TA Group
aus. Zudem verzichtet sie auf ihre kanzleiinternen Gewinnanteile aus
dem Honoraranteil der TA Group. Dies ist im Geschäftsbericht der TA
offengelegt, entspricht vollinhaltlich dem Aktienrecht und geht über
die Empfehlungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex
hinaus.
Rückfragehinweis:
MMag. Edith Müller Head of Communications CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Partnerschaft von Rechtsanwälten Tel.: +43/1/514 35-265 mailto:edith.mueller@chsh.com www.chsh.com
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