- 14.05.2012, 15:02:34
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Verluste nach riskanten SWAP-Geschäften: Neuer Fall in der Steiermark
1,9 Millionen Euro Verlust für den Kunden - 1,5 Millionen Euro Gewinn für Bank Austria
Wien (OTS) - Nachdem erst vor wenigen Wochen in der TV-Sendung
Bürgeranwalt aufgedeckt wurde, mit welchen Methoden Wiener Bank
Austria-Kunden in Verluste durch riskante SWAP-Geschäfte getrieben
wurden, gibt es jetzt einen gleichartigen Fall in der Steiermark.
Einem mittelständischer Stahlhändler aus der Südsteiermark wurden
seit 2004 mehrere Zins- und Währungsderivate empfohlen, angeblich um
laufende Kredite zu "optimieren".
Die Nettoschadenssumme, die das Unternehmen aus diesem
Treasury-Geschäft 2011 zu tragen hatte, betrug 1,9 Millionen Euro und
wurde zunächst vom Unternehmen beglichen. Experten der
Unternehmensberatungsgruppe Finanzbuddha haben nunmehr errechnet,
dass die Bank Austria aus diesem" Geschäft" einen Gewinn in Höhe von
mehr als 1,5 Millionen Euro lukriert hat. Vier weitere gleichartige
Finanzgeschäfte werden vom Sachverständigen derzeit noch
nachgerechnet. Von einer nahezu hundertprozentigen Übereinstimmung
der Bankmarge mit dem Schaden ist auszugehen. Die Nachberechnung ist
erforderlich, weil die Bank Austria eine Offenlegung des Geschäftes
gegenüber seinem Kunden verweigert.
In Verhandlungen darüber, wer für den entstandenen Schaden
verantwortlich sei, hat die Bank bisher 400.000 Euro als
Wiedergutmachung angeboten, ohne jedoch konkrete Fehler
einzugestehen.
"Die in der Sendung Bürgeranwalt zur Schau gestellte Konzilianz
gegenüber geschädigten Kunden lässt die Bank Austria vermissen, wenn
keine TV-Kameras auf sie gerichtet sind," bedauert
Finanzbuddha-Sprecher Robert Süss und fordert wie in allen
gleichartigen Fällen eine vollständige Wiedergutmachung des Schadens.
Neues Gerichtsurteil: Bank muss bei Zinswette dem Kunden
ihren Gewinn offenlegen
"Die rechtliche Position der Bank Austria-Kunden ist durch
gleichlautende Urteile des Obersten Gerichtshofes in Österreich und
Deutschland in gleichartigen Präzedenzfällen sehr stark", berichtet
Finanzbuddha-Berater Rainer Stich. Die OGH-Urteile besagen, dass bei
von der Bank angebotenen Finanzprodukten ein Interessenskonflikt
vorliegt, über den alle Kunden aufgeklärt werden müssten. Die Bank
würde ihren Kunden bei Zinswetten - und darum handelt es sich in all
diesen Fällen - ein unverhältnismäßig hohes Risiko zuordnen. Dies
deshalb, um selbst einen hohen, für die Bank risikolosen Gewinn zu
lukrieren. Wie der Fall des Unternehmens aus der Südsteiermark zeige,
kann der Gewinn der Bank beinahe die Höhe des Kundenverlustes
erreichen.
Erst kürzlich wurden diese Höchstgerichts-Urteile in Österreich
und Deutschland im Rahmen eines weiteren Verfahrens am
Oberlandesgericht Stuttgart präzisiert. Das Berufungsgericht hat in
diesem Fall einem Anleger bei einem Streitfall vollinhaltlich Recht
gegeben, bei dem es zu Verlusten aus einem Cross Currency Swap mit
Britischen Pfund und Schweizer Franken gekommen war. Die Bank wurde
verurteilt, den kompletten Schaden zu ersetzen.
Bei der Empfehlung von spekulativen SWAP-Verträgen muss die Bank
nach Ansicht des Gerichtes abklären, mit welchem Ertrag der Kunde auf
Grund seiner persönlichen Einschätzung der Marktentwicklung rechnet
und bis zu welcher Höhe er bereit ist, Verluste in Kauf zu nehmen.
Die Bank muss sich überzeugen, dass der Anleger in der Lage ist,
eigenverantwortlich zur Berechnung des Marktwertes und der
Risikoanalyse komplexe Berechnungen anzustellen bzw. dass der Anleger
sich dessen bewusst ist, verbindliche professionelle Unterstützung
dafür zu benötigen.
Weiters kommen die Richter zum Schluss, dass die Bank vor
Abschluss des Finanzgeschäftes offenlegen müsste, wie hoch der
negative Marktwert für den Kunden zum Start der Zinswette ist und
welche Gewinne die Bank damit erzielt. Die Offenlegung des Gewinnes,
die in der Regel von den Banken verweigert wird, sei - so das Gericht
- notwendig, um das Risiko der Zinswette einschätzen zu können.
"Urteile wie diese sollten Unternehmen bestärken, nicht zu schnell
auf faule Kompromisse einzugehen und auf komplette
Schadenswiedergutmachung zu bestehen," so Rainer Stich.
Der Sachverständige Sascha Stadnikow schätzt, dass es in
Österreich etwa 300 derartige Fälle mit einem Schadensvolumen von 150
Millionen Euro gibt. Allein 30 Geschädigte haben sich bereits an
Finanzbuddha gewandt.
Rückfragehinweis:
Mag. Gerald Zmuegg Finanzbuddha Seilerstätte 6/7, 1010 Wien, Tel.: ++43-1-8900310 mailto:[email protected] www.finanzbuddha.at
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