- 09.05.2012, 12:01:28
- /
- OTS0157 OTW0157
ASFINAG: Lärmschutz-Standards gelten bundesweit - auch an der A 8
Anrainer der A 8 werden bestmöglich geschützt
Wien (OTS) - Die ASFINAG errichtet oder erneuert im Zuge des
Sicherheitsausbaus der A 8 Innkreis Autobahn zwischen Meggenhofen und
Weibern (2012-2013) knapp 19.000 m2 Lärmschutzwände. 10.700 m2 werden
neu gebaut, 8.100 m2 bestehende Lärmschutzwände werden saniert. "Die
ASFINAG bekennt sich somit auch an der A 8 zu ihrer Verantwortung,
alle Anrainer nach den für ganz Österreich geltenden Regeln zu
schützen. Darüber hinaus gehende Wünsche sind von Dritten zu
finanzieren", sagte Rainer Kienreich, Geschäftsführer der ASFINAG
Service GmbH, heute im Rahmen eines Pressegesprächs. Die
Lärmschutzwände zwischen Meggenhofen und Weibern sorgen für
bestmöglichen Schutz der Anrainer.
Bei Häusern, die nach Errichtung der straßenseitigen
Schutzmaßnahmen noch über dem Grenzwert liegen, besteht seitens der
ASFINAG die Möglichkeit, passive Lärmschutzmaßnahmen wie
beispielweise Lärmschutzfenster oder Schalldämmlüfter einzubauen.
Dies betrifft lediglich zehn Objekte von insgesamt 133. "Die ASFINAG
hat gar keine andere Möglichkeit, als die bundesweit verpflichtend
gültigen Standards auch an der A 8 anzuwenden. Lautstarke
Demonstrationen oder Autobahnblockaden zu Lasten der
Verkehrsteilnehmer ändern nichts an diesem Faktum", betont Kienreich.
Die Finanzierung der von den Anrainern geforderten zusätzlichen
Lärmschutzmaßnahmen kann die ASFINAG somit nicht übernehmen - eine
Finanzierung durch die Gemeinden wäre natürlich möglich.
Den schalltechnischen Berechnungen für den Sicherheitsausbau an
der A 8 von Meggenhofen bis Weibern erfolgten - wie auch beim
vorangegangenen Bauabschnitt Pichl bis Meggenhofen - auf Basis der
entsprechenden Regelung aus dem Jahr 2006. Diese sieht vor, dass bei
der Ermittlung der Lärmbelastung Erkenntnisse zu neuen
Fahrbahnbelägen einfließen. Das bedeutet, dass die lärmmindernde
Wirkung des im Baulos zur Anwendung kommenden sogenannten
Splittmastik-Asphalts bei der Berechnung der Lärmschutzmaßnahmen
berücksichtigt wurde.
Dessen lärmmindernde Wirkung wurde durch Kontrollmessungen im
abgeschlossenen Baulosabschnitt Pichl - Meggenhofen bestätigt. Für
die schalltechnischen Berechnungen sind weiters die verordneten
Höchstgeschwindigkeiten relevant - die Geschwindigkeitskontrolle im
laufenden Betrieb liegt nicht im Kompetenzbereich der ASFINAG.
Zudem wurde in den Lärmschutz-Detailberechnungen zur A 8 nicht vom
Status quo ausgegangen, sondern von einer Verkehrsprognose für das
Jahr 2020 mit 51.000 Kfz pro 24 Stunden und mit einem Lkw-Anteil von
45 Prozent.
Rückfragehinweis:
ASFINAG Mag. Christoph Pollinger, M.A. Pressesprecher Mobil: +43 (0)664 60108-16841 E-Mail: [email protected] www.asfinag.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ASF






