IV-GS Neumayer: Rückgang der Arbeitsunfälle positiv - Kritik an Quersubventionierung der Krankenkassen durch AUVA - Kostenwahrheit und Reduktion des Beitragssatzes gefordert
Wien (OTS/PdI) - "Der Rückgang der Arbeitsunfälle ist sehr
erfreulich und spiegelt das große Engagement von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern bei Arbeitsschutz und Unfallprävention wieder", zeigte
sich der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag.
Christoph Neumayer, angesichts der heute präsentierten Zahlen zur
Arbeitsunfallstatistik erfreut. Damit setzt sich der seit vielen
Jahren anhaltende Trend rückläufiger Arbeitsunfälle fort.
"Bedauerlich ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass die
Arbeitgeber denselben Beitragssatz zahlen wie etwa in den 90er
Jahren, obwohl die Zahl der Arbeitsunfälle seither von etwa 177.000
auf nunmehr etwa 110.000 jährlich gesunken ist", betonte Neumayer. So
sei es auch unverständlich, dass auf Kosten der Arbeitgeber zum
überwiegenden Teil Freizeitunfälle behandelt würden, obwohl dies
grundsätzlich Aufgabe der Krankenversicherung sei. "Nur 11 Prozent
der Patienten in Unfallkrankenhäusern wurden im Jahr 2011 auf Grund
von Arbeitsunfällen behandelt", so Neumayer. Die restlichen 89
Prozent seien hingegen Freizeitunfallpatienten gewesen. Dafür bekomme
die Unfallversicherung zwar einen Kostenersatz, "dieser ist aber
nicht kostendeckend. Die AUVA erfährt dadurch eine jährliche
Mehrbelastung von etwa 120 Millionen Euro".
Ebenfalls nicht nachvollziehbar sei laut Neumayer, dass die
Unfallversicherung einen jährlich steigenden Pauschalbetrag an die
Krankenversicherung für die Behandlung von Arbeitsunfallopfern durch
diese zahle, trotz kontinuierlich sinkender Arbeitsunfälle: "Zwischen
dem tatsächlichen Aufwand der Krankenkassen und dem Pauschalbetrag
der Unfallversicherung ergibt sich ein Delta zu Lasten der AUVA, das
inzwischen jährlich etwa 130 Millionen Euro ausmacht".
Natürlich sei es begrüßenswert, Freizeitunfallopfern die
bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen. Allerdings müsse man sich
die Frage stellen, auf wessen Kosten. "Die Kosten für die Behandlung
von Freizeitunfällen dürfen nicht einfach auf die Arbeitgeber
abgewälzt werden", wie der IV-Generalsekretär betonte. Die
Arbeitgeber sollten Beiträge künftig daher auch nur noch in jener
Höhe zahlen, die die AUVA für die Erfüllung ihrer eigentlichen
Aufgabe benötige. "Bei voller Kostenwahrheit könnte der Beitragssatz
in der Unfallversicherung deutlich gesenkt werden. Angesichts der in
Österreich hohen Lohnnebenkosten wäre eine Beitragsreduktion darüber
hinaus im Sinne der Standortsicherheit wichtig", so Neumayer.
Rückfragehinweis:
IV-Newsroom
Tel.: +43 (1) 711 35-2306
mailto:info@iv-newsroom.at
www.iv-net.at/medien
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPI