• 30.04.2012, 09:00:34
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  • OTS0021 OTW0021

Die Liberale Jüdische Gemeinde Or Chadasch ist unangenehm berührt über eine seltsame Mitteilung des Unterrichtsministeriums

Wien (OTS) - Das Unterrichtsministerium argumentiert für die
Neuerrichtung einer Kultusgemeinde in Österreich wären 300 Personen
israelitischer Konfession nötig. Dies wird damit begründet, dass im
Israelitengesetz von 1890 von "30 Familienoberhäuptern" gesprochen
wird. "Derartige Zahlenspiele wirken geradezu zynisch, wenn man in
Betracht zieht, dass nach der Schoah vier der fünf in Österreich
bestehenden Kultusgemeinden dieses Kriterium gar nicht erfüllen
können", meint Dr. Theodor Much, Präsident von "Or Chadasch". Selbst
vor 1938 hatte etwa die Kultusgemeinde Salzburg nach eigenen Angaben
nur 285 Mitglieder. Im eigenen Ministerialentwurf zum
Israelitengesetz bezeichnete das Ministerium ein Erfordernis von 300
Personen als "nicht verhältnismäßig". Es stellte fest, dass für die
Gründung einer Kultusgemeinde hundert volljährige Personen
israelitischer Konfession ausreichend sind.

In derselben Mitteilung wird bezüglich der Frage "Wer ist Jude im
Sinne des Gesetzes" die Auffassung vertreten, dass "Personen, die
sich als jüdisch außerhalb eines religiösen Kontextes verstehen, z.B.
als "jüdisch und Atheist" bezeichnen, [...] nicht berücksichtigt
werden [können]". Damit würde die Mitgliedschaft säkularer und
atheistischer Jüdinnen und Juden in einer Kultusgemeinde
ausgeschlossen. Dies stellt einen massiven Eingriff in die inneren
Angelegenheiten des Judentums dar. Der Vorstand von Or Chadasch
empfindet derartige Aussagen als untragbar, denn dadurch wird allen
säkularen und atheistischen österreichischen Jüdinnen und Juden ihr
Jüdisch-Sein abgesprochen. Die ProponentInnen unterstreichen, dass
sie die Voraussetzung für die Anerkennung erfüllen. Sie fordern
daher, dass ihrem Antrag auf Gründung einer "Jüdischen Liberalen
Kultusgemeinde" stattgegeben wird.

Rückfragehinweis:
Mag. David Feiler
Tel.: 0699 1236 2217

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