• 27.04.2012, 08:00:57
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  • OTS0011 OTW0011

EANS-Hauptversammlung: Intercell AG / Einladung zur Hauptversammlung

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Intercell AG
FN 166438 m
EINLADUNG

Der Vorstand der Intercell AG lädt die Aktionäre (ISIN AT0000612601) der
Gesellschaft zu der am Freitag, den 25. Mai 2012, um 14.00 Uhr im Studio 44,
Rennweg 44, 1030 Wien, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

I. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des
Corporate-Governance-Berichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats
über das Geschäftsjahr 2011 sowie Vorlage des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts über das Geschäftsjahr 2011.

2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011.

3.
a) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011 und
b) Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2011.

4. Wahl in den Aufsichtsrat.

5. Beschlussfassung über
a) die Aufhebung der bestehenden genehmigten Kapitalien nach den Beschlüssen der
Hauptversammlungen vom 15. Juni 2007 (Punkt 4.6 der Satzung) und 13. Juni 2008
(Punkt 4.8 der Satzung), in dem bisher nicht ausgenützten Ausmaß und

b) die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates, das Grundkapital der Gesellschaft bis 25. Mai 2017 um bis zu EUR
15.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 neue auf Inhaber lautende
Stückaktien einmal oder in mehreren Tranchen gegen Bareinlage oder Sacheinlage
unter gänzlichem oder teilweisem Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu
erhöhen, wobei die Ausgabebedingungen, insbesondere der Ausgabekurs, der
Gegenstand der Sacheinlage, der Inhalt der Aktienrechte, der Ausschluss des
Bezugsrechts sowie eine allfällige Ausgabe der Aktien durch mittelbare
Bezugsrechte nach § 153 Abs 6 AktG vom Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrates festgesetzt werden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen
der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital
ergeben, zu beschließen (genehmigtes Kapital 2012) und

c) die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft in Kapitel II
(Grundkapital und Aktien).

6. Beschlussfassung über
a) die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Abs 2 AktG innerhalb von fünf
Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats,
Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf
bis zu 15.000.000 Aktien der Gesellschaft verbunden ist, auch in mehreren
Tranchen, auszugeben. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird
ausgeschlossen (Direktausschluss). Die Begebung von Wandelschuldverschreibungen
gemäß dieser Ermächtigung darf höchstens in dem Umfang erfolgen, der es erlaubt,
dass geltend gemachte Umtausch- und/oder Bezugsrechte ausschließlich mit Aktien
aus dem bedingten Kapital gemäß Punkt 4.10 der Satzung (in der Fassung des
Beschlusses der Hauptversammlung vom 25. Mai 2012) bedient werden. Die Begebung
von Wandelschuldverschreibungen gemäß dieser Ermächtigung wird ferner in dem
Umfang begrenzt, dass zusammen mit den auf Grundlage der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 15. Juni 2007 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen nur
Umtausch- und/oder Bezugsrechte auf nicht mehr als 15.000.000 Aktien der
Gesellschaft verbunden sind. Die Bedingungen und Konditionen der Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und
Stückelung, Verwässerungsbestimmungen, Wandlungszeitraum und Wandlungspflichten,
Wandlungsverhältnis sowie Wandlungspreis beziehungsweise Bezugsbedingungen,
werden vom Vorstand, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats, bestimmt und

b) die Änderung der Satzung der Gesellschaft zur Unterlegung der
Wandelschuldverschreibungen gemäß Tagesordnungspunkt 6 a) in Kapitel II
(Grundkapital und Aktien; bedingtes Kapital).

7. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012.

II. Unterlagen zur Hauptversammlung

Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären spätestens
ab 4. Mai 2012 folgende Unterlagen zur Verfügung:

- Jahresabschluss mit Lagebericht und Corporate Governance Bericht für das
Geschäftsjahr 2011,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011,
- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011,
- die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 7.,
- Zu Tagesordnungspunkt 4.: der Lebenslauf und die Erklärung des Kandidaten für
die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG,
- Zu Tagesordnungspunkten 5. und 6.: Satzung der Gesellschaft unter
Ersichtlich-machung der vorgeschlagenen Änderungen,
- Zu Tagesordnungspunkt 5.: Bericht des Vorstands über den Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre in Bezug auf das genehmigte Kapital gemäß § 170 Abs 2
AktG,
- Zu Tagesordnungspunkt 6.: Bericht des Vorstands über den Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre in Bezug auf das bedingte Kapital gemäß § 174 Abs 4
AktG.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft
in 1030 Wien, Campus Vienna Biocenter 3, während der Geschäftszeiten Einsicht in
diese Unterlagen zu nehmen.

Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren
Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung
sind spätestens ab 4. Mai 2012 außerdem auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.intercell.com/de/home/forinvestors/hauptversammlung/
frei verfügbar und deren Veröffentlichungen erfolgen oder sind bereits erfolgt,
soweit gesetzlich erforderlich, elektronisch gemäß § 82 Abs 9 Börsegesetz.

III. Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Nachweisstichtag,
das ist der 15. Mai 2012, 24.00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch eine
Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält
(Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. Aktionäre, deren
Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der
Gesellschaft in Verbindung zu setzen.

Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in
deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben
enthalten:

1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift oder
ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code,
2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN,
5. ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 15.
Mai 2012, 24.00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.

Entgegennahme von Depotbestätigungen

Depotbestätigungen müssen spätestens am 22. Mai 2012 um 24.00 Uhr MEZ/MESZ
(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft
einlangen:

Per Post, Kurierdienst oder
persönlich: Intercell AG, z. H. Herrn DDr. Reinhard Kandera, Campus Vienna
Biocenter 3, 1030 Wien
Per Telefax: +43 1 8900 500 64
Per E-Mail: [email protected] (Depotbestätigung als
unveränderbares Dokument (PDF) als Anhang)

Gemäß § 262 Abs. 20 AktG wird die Entgegennahme von Depotbestätigungen über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute (SWIFT) für diese Hauptversammlung und bis auf weiteres
ausgeschlossen.

Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als
Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Die
Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt
(in Listenform) zu übermitteln.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

IV. Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen.
Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat
dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt.

Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in
der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl
nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben,
soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem
Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich
zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben)
gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt
worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft
übermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird
erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der
Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 24. Mai
2012, 16.00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) in Textform übermittelt werden:

Per Post, Kurierdienst oder
persönlich: Intercell AG, z. H. Herrn DDr. Reinhard Kandera, Campus Vienna
Biocenter 3, 1030 Wien
Per Telefax: +43 1 8900 500 64
Per E-Mail: [email protected] (Vollmacht oder Widerruf der
Vollmacht als unveränderbares Dokument (PDF) als Anhang)

Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch
Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.

Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs 20 AktG).

Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das Formular
zu verwenden, das im Internet unter
http://www.intercell.com/de/home/forinvestors/hauptversammlung/ zur Verfügung
steht.

V. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung

Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe von
mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 4. Mai 2012
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden.
Ein solches Verlangen ist ausschließlich in Schriftform an die Adresse der
Intercell AG, z.H. Herrn DDr. Reinhard Kandera, Campus Vienna Biocenter 3, 1030
Wien, oder per Telefax an +43 1 20620 800 zu richten. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage der
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der weiteren Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahme von Aktionären
an der Hauptversammlung (Punkt III) verwiesen.

Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können bis
spätestens 15. Mai 2012 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge
zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen ist, und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionäre und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden. Ein solches Verlangen ist ausschließlich in Schriftform an die
Adresse der Intercell AG, z.H. Herrn DDr. Reinhard Kandera, Campus Vienna
Biocenter 3, 1030 Wien, oder per Telefax an +43 1 20620 800 zu richten. Zum
Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage der Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
weiteren Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung (Punkt III) verwiesen.

Jeder Aktionär kann auch noch in der Versammlung zu jedem Tagesordnungspunkt
Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns
sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die
Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder die Erteilung der Auskunft strafbar
wäre.

Ausdrücklich wird auf folgendes hingewiesen: Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat (Punkt 4. der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen
mindestens 1% des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 18. Mai 2012 in der oben angeführten Weise
der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2
AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Zu jedem anderen
Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in der Hauptversammlung Anträge
stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.

VI. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft im Nominale von EUR 48.592.219,00 in 48.592.219 Stückaktien
zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung 301.748 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte
zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt daher
48.290.471 zum Zeitpunkt der Einberufung. Mehrere Aktiengattungen bestehen
nicht.

VII. Zutritt zur Hauptversammlung

Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich
zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der
Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den
Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen können.

Wien, im April 2012 Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Intercell AG
Nina Waibel
Corporate Communications
Tel. +43 1 20620-1222
[email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent:    Intercell AG
             Campus Vienna Biocenter  3
             A-1030 Wien 
Telefon:     +43 1 20620-0
FAX:         +43 1 20620-800
Email:       [email protected] 
WWW:         www.intercell.com
Branche:     Biotechnologie
ISIN:        AT0000612601
Indizes:     ATX Prime
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:     Deutsch

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB

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