• 23.04.2012, 14:03:44
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  • OTS0191 OTW0191

Präsident des Asylgerichtshofes kann Kritik der Volksanwaltschaft nicht nachvollziehen

Wien (OTS) - Die einseitige Darstellung der Volksanwältin Terezija
Stoisits, dass sich mit Einführung des Asylgerichtshofes im Juli 2008
die Hoffnung nach rascheren Verfahren nicht erfüllt habe und der
Rechtsschutz damit "in Frage gestellt" sei, ist für Harald Perl,
Präsident des Asylgerichtshofes, nicht nachvollziehbar.
Eine derartige Schlussfolgerung negiert die positiven Entwicklungen
seit der Einrichtung des Asylgerichtshofes, die zu einer in dieser
Form noch nie da gewesenen nachhaltigen Beschleunigung der
Beschwerdeverfahren und damit zur Verbesserung des Rechtsschutzes
geführt haben.

So konnten neben dem Abbau der Altverfahren 70% der beim
Asylgerichtshof neu anhängig gewordenen Beschwerdeverfahren
abgeschlossen werden. Ziel des Asylgerichtshofs ist es nunmehr, jene
verbliebenen 30% der Verfahren, aus der Gruppe derer sich die
Beschwerden an die Volksanwaltschaft ergeben, sukzessive an die
gesetzliche Entscheidungsfrist heranzuführen. Dies ist der
Volksanwaltschaft auch mehrmals dargelegt worden.

Rückfragehinweis:

ASYLGERICHTSHOF
   Mag. Nicole Leibetseder   
   Stv. Leiterin des Geschäftsbereiches
   Kommunikations-, Geschäfts- und Berichtswesen
   Tel.: (01)601 49-5509
   Email: nicole.leibetseder@asylgh.gv.at

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