- 20.04.2012, 10:16:15
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Film- und Musikindustrie: "Leerkassettenabgabe" auf digitale Speichermedien ist in der Urheberrechtsgesetznovelle umzusetzen!
Wien (OTS) - Der Fachverband der Film- und Musikindustrie als
gesetzliche Standesvertretung von mehr als 4.000 Betrieben der Film-
und Musikwirtschaft begrüßt den mutigen Vorstoß von Frau
Kulturministerin Claudia Schmied sowie die bisher erwiesene
konstruktive Haltung des Bundesministeriums für Justiz in Fragen
einer Ausweitung der bestehenden Abgabe auf unbespieltes
Trägermaterial (sog. Leerkassettenabgabe) auf digitale
Speichermedien, um die Rahmenbedingungen für eine faire Entlohnung
der Leistung von Kunstschaffenden sicherzustellen. Der Fachverband
der Film- und Musikindustrie bestätigt seine Forderung, bei der
nächsten Urheberrechtsnovelle, die auf Grund der Notwendigkeiten der
Schutzdauerrichtlinie ohnehin zeitnah erfolgen sollte, dieses
dringliche Problem zu lösen. Nicht nur die prekäre Lage der
Kunstschaffenden - hinlänglich nachgewiesen durch eine bundesweite
Studie - sondern auch die Aufrechterhaltung des Zwecks der
Leerkassettenvergütung machen diesen Schritt notwendig.
Die Abgabe gemäß § 42b des österreichischen Urheberrechtsgesetzes
auf unbespieltes Trägermaterial soll Vervielfältigungen im privaten
Haushalt vergüten. Die seit 1980 im Urheberrechtsgesetz aufgenommene
Bestimmung sieht als Schrankenregelung die Nutzung eines Werkes ohne
Zustimmung des Berechtigten als zulässig an, gewährt dem Berechtigten
dafür jedoch eine angemessene Vergütung, die in einem systematischen
Zusammenhang mit der freien Werknutzung steht.
Der inhaltliche Sinn dieser für die heimische Kulturwirtschaft so
wichtigen Abgabe wird jedoch durch die rasante technologische
Innovation in hohem Maße herausgefordert, da bekanntlich derzeit
massiv als Speicher genutzte Devices - wie z. B. Pads,
Mobiltelefone, PCs - durch die derzeitige Formulierung des § 42b bzw.
deren Interpretation durch den Obersten Gerichtshof nicht erfasst
werden. Die technischen Möglichkeiten für Privatkopien verlagern sich
darüber hinaus aktuell durch Cloudcomputing zunehmend in das
Internet. Die daraus resultierenden Einnahmenverluste der sozialen
und kulturellen Fonds der Verwertungsgesellschaften gefährden den
Bestand sozialer und kultureller Einrichtungen der betroffenen
Künstler, wichtige Solidarabgaben für Musikstrukturen und
sozialkulturelle Zwecke.
Die von Frau Bundesministerin Schmied beim Pressegespräch im
Literaturhaus Wien am 18.09. präsentierten Zahlen bestätigen diese
Entwicklung drastisch. Ein Rückgang von über 50 % der Einnahmen für
Urheber im Zeitraum seit 2005 braucht ein Überdenken der rechtlichen
Rahmenbedingungen und eine Anpassung an nicht zu bestreitende
geänderte technische Gegebenheiten.
Zu den Bedenken der verschiedenen Bundesgremien und Fachverbände
in der Wirtschaftskammer hinsichtlich der zu erwartenden
Mehrbelastung für den Konsumenten stellt Werner Müller,
Geschäftsführer des Fachverbands der Film- und Musikindustrie, fest:
"Wer eine Anpassung der "Leerkassettenabgabe" an jene digitalen
Medien verweigert, die heute primär zur Speicherung von
urheberrechtlichem Material verwendet werden, stellt den Grundsatz
der kollektiven Vergütung zu Gunsten der Rechteinhaber generell in
Zweifel", meint Müller. "Mit der wohl nur behaupteten positiven
Haltung zu einer Vergütung für erbrachte Künstlerleistungen stellen
sich die genannten Branchen aber in eine Linie mit jenen Vertretern
der Online- und Piratenaktivisten, die vielfach in der digitalen Welt
überhaupt keine Vergütungen akzeptieren und damit das wohl auch
gerade dem Handel geläufige Prinzip von Angebot und Nachfrage, Wert
und Preis grundsätzlich in Frage stellen." Darüber hinaus sei das
Prinzip einer Abgabe auf bestimmte Speichermedien ja durchaus nicht
so neu. Bereits seit Jänner 2010 liegt eine Gesamtvereinbarung
zwischen den Verwertungsgesellschaften und auch den betroffenen
Gremien des Handels vor, die im Punkt 4.6 bestimmte Festplattenchips
und wechselbare Speicherkarten vergütet. Das Prinzip sei also
durchaus bekannt, wenngleich die dort noch erfassten Geräte
(beispielsweise Pods/tragbare digitale Recorder) bekanntlich in den
letzten zwei Jahren weitgehend durch digitale Mehrzweckgeräte ersetzt
wurden, die nun zu urheberrechtsrelevanten Speichervorgängen gedacht
sind und verwendet werden. Wenn von Seite des Handels hier von einem
Anziehen der "Steuerschraube" gesprochen wird, so wird der Charakter
dieser Abgabe bewusst uminterpretiert.
Die kollektiven Tantiemen gemäß § 42b sind nach wie vor eine
zeitgemäße und zukunftsorientierte Form eines urheberrechtlichen
Vergütungssystems für Massenverwertungen; diese Verwertungen werden
vom Konsumenten in Anspruch genommen, die Höhe wird im
Verhandlungswege festgelegt, ist daher maßvoll und belastet den
Konsumenten vollkommen zu Recht als kollektives Leistungsentgelt.
Jedes Infragestellen der Abgabe auf unbespieltes Trägermaterial -
beispielsweise durch eine Beschränkung auf inzwischen obsolete oder
gar "historische" Trägermaterialien wie die Musikkassette - stellt
die Abgabe generell in Frage. Die Folge wäre wohl tatsächlich eine
Diskussion über "Steuerschraube" - eine Diskussion also, die weder
der Handel noch die Content produzierende und verwertende Industrie
jetzt fördern sollte.
Rückfragehinweis:
Dr. Werner Müller Fachverband der Film- und Musikindustrie Film and Music Austria Wiedner Hauptstraße 63 1045 Wien Austria T: +43 (0) 5 90 900 - 3012 H: +43 (0) 664/5447258 E: [email protected] www.filmandmusicaustria.at
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