• 18.04.2012, 11:40:14
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Einigung erzielt: Sexualdienstleistungsgesetz verbessert Schutz für alle Betroffenen

2. LT-Präs. Weichsler-Hauer: "Nach intensiven Beratungen gutes Ergebnis erzielt"

Linz (OTS) - Seine Beratungen erfolgreich beendet hat der
Unterausschuss "Sexualdienstleistungsgesetz" mit der heutigen
Sitzung. Unterausschussvorsitzende und 2. Landtagspräsidentin Gerda
Weichsler-Hauer ist mit dem Ergebnis zufrieden: "Es ist gelungen, in
einer sensiblen Materie ein gutes Gesetz mit weitreichenden
Schutzbestimmungen für SexualdienstleisterInnen und deren KundInnen
zustande zu bringen. Im neuen Gesetz werden zudem die Rechte der
AnrainerInnen und Gemeinden aufgewertet, um gesellschaftliche
Konfliktfelder zu vermeiden." Auf den im Vorentwurf noch enthaltenen
Bereich des Straßenstrichs wurde im endgültigen Unterausschussbericht
verzichtet.

Die Verhandlungen zum Sexualdienstleistungsgesetz reichen bis tief in
die vorige Landtagsperiode hinein. So wurde schon Anfang 2008 ein
Unterausschuss zum "Prostitutionsgesetz" eingerichtet. Nach
Erarbeitung eines Fachentwurfs und dessen Begutachtung kam es jedoch
aufgrund des Endes der Legislaturperiode zu einer Unterbrechung der
Verhandlungen. Nach einer neuerlichen Begutachtung im Sommer 2010
konnten die Beratungen im nunmehrigen Unterausschuss
Sexualdienstleistungsgesetz heute abgeschlossen werden.

Einige konkrete Inhalte des Sexualdienstleistungsgesetzes:
Regelungsgegenstand sind Bordelle, bordellähnliche Betriebe (zB
Saunaclubs) und Peep-Shows (Live und Video)
Prostitution von unter 18-Jährigen ist verboten
Pflicht zu Gesundheitsuntersuchungen
Anbahnung und Ausübung ist nur in bewilligten Bordellen und bei
Hausbesuchen (nicht in der Wohnung der SexualdienstleisterIn!)
gestattet
Bewerbung von Unsafe-Praktiken ist verboten
Bordelle brauchen eine Bewilligung durch die Standortgemeinde
Schutzzonen von 150 Metern um Kindergärten, Schule, religiöse Gebäude
etc.
Keine gemeinsamen Eingänge mit Wohnhäusern gestattet

"Über den ganzen Entstehungsprozess wurden sowohl die
Interessensvertretungen der Betroffenen als auch die Verantwortlichen
von Behördenseite intensiv eingebunden. Auch die Regelungen anderer
Bundesländer wurden diskutiert - etwa die gesetzliche Regelung des
Straßenstrichs in der Steiermark. Es hat sich jedoch auch dort im
Zuge der Umsetzung des Gesetzes gezeigt, dass diese Regelung
praktisch nicht angenommen wird, weshalb im oberösterreichischen
Entwurf nunmehr darauf verzichtet wurde", argumentiert
Weichsler-Hauer.

"Mein ausdrücklicher Dank gilt den Fachleuten des Landes
Oberösterreich und dem zuständigen Referenten Landesrat Kepplinger,
der mit seiner großen Sachlichkeit auch in dieser gesellschaftlich
sensiblen Thematik ein gutes Ergebnis ermöglicht hat", so
Weichsler-Hauer.

Rückfragehinweis:
SPÖ-Landtagsklub
Mag. Andreas Ortner
Tel.: 0732/7720-11313

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