Verfallfristen für Vordienstzeiten raus aus den Arbeitsverträgen, raus aus den Betriebsvereinbarungen und raus aus den Kollektivverträgen
Wien (OTS) - (GPA-djp/ÖGB) Der Kollektivvertrag regelt für fast
alle Branchen klar die Löhne und Gehälter, zusätzlich gibt es je nach
Tätigkeit, Qualifikation und Dauer des Dienstverhältnisses
unterschiedliche Einstufungen, bei denen allerdings auch immer wieder
Fehler passieren. "Die Einkommensverluste, die durch falsche
Einstufungen oder mangelhafte Anrechnung von Vordienstzeiten
entstehen, können beträchtlich sein und sind vor allem oft ein ganzes
Berufsleben lang nicht mehr aufzuholen", erklärt der Vorsitzende
Wolfgang Katzian, warum sich die Gewerkschaft der Privatangestellten,
Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) in ihrer aktuellen Aktionswoche
diesem Thema widmet. Unter dem Titel "Richtig eingestuft. Von Anfang
an!" wurde heute eine Informationsoffensive vor allem in Betrieben
gestartet.++++
Eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts IFES bestätigt,
dass rund ein Drittel aller ArbeitnehmerInnen falsch eingestuft ist,
Frauen sind besonders betroffen. "Es gibt mehrere Schrauben, an denen
man drehen muss, um dieser Benachteiligung entgegenzuwirken. Nachdem
wir uns im Vorjahr dem Schwerpunkt bessere Karenzanrechnung gewidmet
und damit bis jetzt für rund drei Viertel der Beschäftigten unseres
Organisationsbereiches, das sind rund 850.000 Betroffene, die bessere
Anrechnung von Karenzzeiten erreicht haben, drehen wir jetzt auch an
der Schraube der richtigen Einstufungen", kündigt Katzian an, in den
kommenden Tagen werden die BetriebsrätInnen und damit auch möglichst
viele Betroffene über die Thematik informiert. Die falsche Einstufung
summiert sich im Laufe eines Berufslebens, im Handel kann der
Gehaltsverlust durch die Einstufung in eine zu niedrige Gruppe
beispielsweise in zehn Jahren rund 13.000 Euro betragen.
"Wir sind in vielen Beratungen mit der Frage falscher Einstufungen
konfrontiert und wir machen die Erfahrung, dass die
Durchsetzungsmöglichkeiten steigen, wenn sich die ArbeitnehmerInnen
mit ihrem Betriebsrat koordinieren. In Einzelfällen kommt es auch zu
Klagen, um die Rechte der Beschäftigten durchzusetzen, manchmal mit
großer Breitenwirkung", erinnert die Leiterin der
GPA-djp-Rechtsabteilung, Mag.a Andrea Komar, an ein OGH-Urteil aus
dem Vorjahr. Demnach müssen KassierInnen an Scannerkassen, die mehr
als die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit Kassieren verbringen, in
Verwendungsgruppe drei statt in Verwendungsgruppe zwei des
Handelskollektivvertrages eingestuft werden. Zehntausende
Beschäftigte, darunter wieder größtenteils Frauen, waren betroffen,
der Großteil der Unternehmen hat sie in der Zwischenzeit richtig
eingestuft.
"Sowohl die IFES-Umfrage als auch das OGH-Urteil bestätigen den
Handlungsbedarf. Man muss ja auch berücksichtigen, dass sich das
Einkommen auf die Höhe der Pension auswirkt", ergänzt
GPA-djp-Frauenvorsitzende Ilse Fetik: "Gleicher Lohn für gleiche
Arbeit ist ein Mythos." Die richtigen Einstufungen seien, wie auch
die Einkommensberichte, ein wichtiges Instrument, um mehr
Gleichstellung zu erreichen, erklärte Fetik: "Weil es darum geht, die
Kultur des Wegschauens zu durchbrechen."
"Wir nutzen diese Aktionswoche, um auf diese Thematik aufmerksam zu
machen und wir versuchen, vieles, das nicht richtig läuft, zu
korrigieren", fasst Katzian zusammen. Die rund 15.000
BetriebsrätInnen der GPA-djp werden in den kommenden Tagen
ausführlich über den Schwerpunkt der richtigen Einstufung informiert.
"Wir unterstellen den Unternehmen natürlich nicht systematische
Falscheinstufungen, aber Fehler passieren, und sie passieren
überproportional oft bei minder qualifizierten Frauen." Um die
Ansprüchen der ArbeitnehmerInnen besser durchsetzen zu können,
fordert Katzian außerdem auch den Wegfall der Verfallsfrist von
Vordienstzeiten. Im Handel beträgt diese Frist beispielsweise ein
Jahr - so lange hat der/die ArbeitnehmerIn bei einem Jobwechsel Zeit,
auf falsche Anrechnung aufmerksam zu machen. "Danach ist die
Geltendmachung der Ansprüche nicht mehr möglich, der Zug für
arbeitsgerichtliche Klagen ist sozusagen abgefahren", so Katzian:
"Diese Verfallfristen müssen daher bei falscher Einreihung oder
falscher Berücksichtigung von Vordienstzeiten raus aus den
Arbeitsverträgen, raus aus den Betriebsvereinbarungen und raus aus
den Kollektivverträgen!"
Rückfragehinweis:
GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Martin Panholzer
Tel.: 05 0301-21511
Mobil: 05 0301-61511
E-Mail: martin.panholzer@gpa-djp.at
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