- 13.04.2012, 18:07:12
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GkPP unterstützt AK Präsident Tumpel in dessen Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung von ArbeitspsychologInnen!
Wien (OTS) - Wie in der von der Arbeiterkammer in Auftrag
gegebenen und vor kurzem vorgestellten Studie von WIFO und Donau Uni
Krems ersichtlich, verursachen psychische Belastungen heute bereits
rund 3,3 Milliarden Euro gesamtwirtschaftliche Kosten jährlich.
Außerdem hat sich die Anzahl der durch Burn-Out und Depression
begründeten Krankenstände innerhalb der letzten 20 Jahre nahezu
verdoppelt. Geeignete arbeitspsychologische Präventions-maßnahmen
wirken diesem besorgniserregenden Trend entgegen. Herbert Tumpel
fordert deshalb die fixe gesetzliche Verankerung von
ArbeitspsychologInnen.
Diese bieten Österreichs Betrieben geprüfte
Arbeitsanalysemethoden, welche psychische Belastungen frühzeitig
erkennen, erarbeiten zusätzlich geeignete Gestaltungsempfehlungen und
setzen diese in Kooperation mit den Unternehmen um.
"Der Gesetzgeber ignoriert derzeit diese Expertise" so Birbaumer,
Obfrau der Gesellschaft kritischer Psychologen und Psychologinnen
(GkPP). Die Bedürfnisse der ArbeitnehmerInnen werden hier bislang
noch nicht berücksichtigt. "Die alleinige arbeitspsychologische
Nachschulung von ArbeitsmedizinerInnen, wie Gleitsmann, Leiter der
Abteilung Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer kürzlich vorschlug,
reicht ganz klar nicht als Problemlösung!" Birbaumer weiter.
Die psychologische Berufsvertretung GkPP fordert daher
nachdrücklich, die zunehmende Bedeutung arbeitspsychologischer
Expertise für gesunden Arbeitsallttag wahrzunehmen und
gesetzlich umzusetzen. Dies kann nur bedeuten, ArbeitspsychologInnen
mit anderen im Gesetz vertretenen Fachkräften gleichzustellen und
diese im ArbeitnehmerInnen-schutzgesetzes (ASchG) als 3. Säule der
Präventivkräfte zur Gesundheitsvorsorge in Unternehmen
festzuschreiben. Nur so kann sichergestellt werden, dass die
arbeitspsychologische Evaluierung und Diagnostik arbeitsbedingter
psychischer Belastungen fachgerecht und kompetent von ExpertInnen
durchgeführt wird und Fehlinterpretationen durch fachfremde Personen
und daraus folgende Kosten für die Betriebe vermieden werden.
"Die in der Studie dargestellte stetig steigende Zahl
arbeitsbedingter psychischer Belastungen zeigt, dass der Gesetzgeber
gefordert ist," ist die Sprecherin der Fachabteilung
Arbeitspsychologie der GkPP Mag. Gabriele Weger, überzeugt. Ohne
gesetzliche Verankerung der Arbeitspsychologie zur Vorbeugung von
Kurz- und Langzeitfolgen psychischer Belastungen am Arbeitsplatz wird
das ASchG seinem umfassenden Präventionsauftrag nicht gerecht.
Rückfragehinweis:
Mag. Andrea Birbaumer (Obfrau GkPP) E-Mail: birbaumer@gkpp.at Tel.: 0676 / 6350346 Mag. Gabriele Weger (Leitung der FA Arbeitspsychologie) E-Mail: weger@gkpp.at Tel.: 0699 / 19436784
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