- 13.04.2012, 09:46:19
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- OTS0041 OTW0041
Amatic legt Berufung gegen die Automaten-Lizenzvergabe in Oberösterreich ein
Rutzenmoos (OTS) - Das oberösterreichische. Landesgesetz für den
Betrieb von Spielautomaten schreibt ausdrücklich vor, dass sich ein
Unternehmen nur für eine Lizenz bewerben darf. Viele Indizien weisen
aber darauf hin, dass zwischen jenen beiden Unternehmen, die eine
Lizenz für den Betrieb von Automatensalons zugesprochen erhielten,
enge wirtschaftliche und personelle Verflechtungen bestehen. Schon
allein aufgrund dieses Umstandes steht der Verdacht der Verletzung
gesetzlich vorgeschriebener Vergaberichtlinien im Raum. Erschwerend
wirkt, dass ein Vergleich der ausschlaggebenden Kriterien für die
Lizenzvergabe nicht möglich ist, weil das Bewertungsverfahren unter
Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Dass nach Niederösterreich
nun auch in Oberösterreich die Lizenzvergabe zu einer auffälligen
einseitigen Bevorzugung eines Bewerbers führte, schafft nur eine neue
Monopolsituation, steht im Widerspruch zu einem objektiven Wettbewerb
und einer transparenten Vergabepolitik. Der Vorstand der Amatic
Entertainment AG wird daher (auch) gegen die Lizenzvergabe in
Oberösterreich Berufung einbringen, zunächst beim UVS.
Rückfragehinweis:
Robert Laimer
Amatic Entertainment AG
4845 Rutzenmoos
Traunsteinstrasse 12
Telefon: +43 7672 29600
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