Pressekonferenz deckt aufklärungsbedürftige Gewichtung des Spielerschutzes auf.
Wien (OTS) - Auf der heutigen Pressekonferenz stellte RA Dr.
Patrick Ruth, Innsbruck, zusammen mit den Glücksspielexperten Prof.
Dr. Dr. Peren, Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten, Bonn
und Roman Neßhold PMM, BA, Institut Glücksspiel & Abhängigkeit,
Salzburg, einen Vergleich der Spielerschutzvorschriften für die
Glücksspielautomaten in Österreich vor; abzurufen unter:
http://bit.ly/HzB6kb
Prof. Peren gab einen professionellen Überblick und fasste die
Resultate der Studien zu den sozialen Kosten und der
Spielsuchtgefährdung der unterschiedlichen Glücksspielangebote
zusammen. Das Spielsuchtgefährdungspotential von Glückspielautomaten
mit hohen Einsätzen und Gewinnen in den Casinos ist ganz deutlich
vielfach höher, als beim Kleinen Glücksspiel mit niedrigen Einsätzen
und Gewinnen. Die sozialen Kosten sind bei einem Glücksspielautomaten
mit hohen Einsätzen und Gewinnen ebenfalls massiv höher als beim
Kleinen Glücksspiel.
Im Casino z.B. erlaubt das Finanzministerium, dass mit 1 x
Starttaste- Drücken gleich Euro 1.000.- verloren gehen können.
Nachgewiesen sind Glücksspielautomaten im Casino Innsbruck z.B., mit
bis zu Euro 500.- pro Spielstart! In wenigen Sekunden kann man dabei
mehrere Monatsgehälter verspielen! Genau dort, bei den gefährlichsten
Glücksspielautomaten, gibt es die wenigsten
Spielerschutzvorschriften! Diese allergefährlichsten
Glücksspielautomaten brauchen zukünftig nicht einmal an das
Bundesrechenzentrum zur Überwachung angeschlossen sein.
Unter Missachtung von Logik und Realität sind im Glücksspielgesetz
aber für die vergleichsweise harmlosesten Glücksspielautomaten, mit
den geringsten Einsätzen und Gewinnen, die meisten, strengsten und
aufwändigsten Spielerschutzvorschriften vorgeschrieben.
Roman Neßhold berichtete, an Hand dokumentierter Fälle von
Spielern, dass die Spielerschutzvorschriften in den Casinos und
WinWin Spielhallen, mit den gefährlichsten Glücksspielautomaten,
immer wieder auffallend unzureichend sind. Diese Tatsachen werden
auch im, immer wieder novellierten, Glücksspielgesetz weiter
ignoriert.
Rechtsanwalt Dr. Patrick Ruth erstattet im Auftrag eines Mandanten
Anzeige, damit die, möglicherweise sogar korrupten, Auftraggeber
dieser Realitätsverdrehung und Marktmanipulation ausgeforscht werden.
Er fordert weiter, dass die, nachgewiesenermaßen gefährlichsten,
Glücksspielautomaten in den Casinos zumindest denselben, strengsten,
Spielerschutzmaßnahmen unterliegen müssen, wie die harmlosesten
Glücksspielautomaten mit den geringsten Einsätzen und den kleinsten
Gewinnen. Eine Verschärfung nach realer Sozialschädlichkeit ist
denkbar. Der Gesetzgeber ist gefordert diese, europarechtlich
zwingenden, Mindestbedingungen an entsprechende Kohärenz
herzustellen.
Rückfragehinweis:
Dr. Patrick Ruth Kapuzinergasse 8/4 6020 Innsbruck Tel. 0512/58 48 54 Fax. 0512/58 48 54/ 28 dr.ruth@aon.at
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