EU-Kommission will direktes Eingriffsrecht, um Betriebsbeschränkungen zum Schutz von Anrainern verbieten zu können
Wien (OTS) - Mit dem Entwurf für eine neue EU-Verordnung über
lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen beweist die
Kommission der Europäischen Union einmal mehr, dass sie nur mehr als
Vollstrecker der Interessen von Fluglinien und Flughafenbetreibern
tätig ist: Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen sollen
nur mehr dann zulässig sein, wenn sie kostengünstiger sind als
andere, insbesondere objektseitige oder raumplanerische Maßnahmen.
Der Kommission soll dabei die Aufsicht über die Maßnahmen der
Mitgliedstaaten zustehen, samt dem Recht, Betriebsbeschränkungen nach
eigenem Ermessen zu verbieten. Damit könnte die EU-Kommission sogar
das jüngst ergangene Gerichtsurteil, das zum Schutz der Anrainer
zwischen 23:00 und 5:00 Uhr Starts und Landungen am Drehkreuz
Frankfurt verbietet, kurzerhand aushebeln. Pikanterie am Rande: Der
Anlass für dieses versuchte Diktat aus Brüssel scheint die Beschwerde
des Frachtunternehmens FedEx über das teilweise Nachtflugverbot am
Wiener Flughafen zu sein.
Die Kommission rechtfertigt ihr Vorgehen mit der ungeprüften
Annahme, dass das ungehinderte Wachstum des Flugverkehrs ein
wirtschaftliches Muss sei. Dabei bleibt sie die Antwort auf die Frage
schuldig, wie sie zu dieser Annahme kommt. Ob sie überhaupt und wenn
ja, in welcher Höhe sie die weitreichenden Umwelt-, Klima- und
Gesundheitsschäden, die die Luftfahrt nachweislich verursacht, in
ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung einpreist und ob sie
umweltfreundlichere Alternativen in ihre Betrachtung einbezieht,
bleibt offen.
Damit gibt die EU-Kommission klar zu erkennen, dass sich die
Europäische Union vom "hohen Schutzniveau" für die Umwelt, wie es in
den Gründungsverträgen steht, weit entfernt hat.
Rückfragehinweis:
Verein Bürgerinitiative gegen Fluglärm in Wien West und Wienerwaldgemeinden
E-Mail: office@14gegenflieger.at
Tel: 0681 10661494
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | HPR