• 06.04.2012, 09:03:19
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  • OTS0019 OTW0019

Wasserkraftwerk Schwarze Sulm

Höchstgericht entscheidet zu Gunsten der Projektwerber und gibt Weg frei zur Realisierung

Graz (OTS) - Nach einer bereits mehr als 10 Jahre dauernden
Verfahrensdauer, rund um die Errichtung des Wasserkraftwerkes an der
Schwarzen Sulm, gibt es nunmehr eine entscheidende Wende zu Gunsten
der Projektwerber Peter Masser und Prinz Alfred Liechtenstein: Mit
einer, weit über den Anlassfall hinausgehenden, richtungsweisenden
Entscheidung, hat der Verfassungsgerichtshof der Beschwerde der
Projektwerber, über die Unrechtmässigkeit der Parteistellung des
wasserrechtlichen Planungsorganes in Wasserrechtsverfahren Recht
gegeben und ist dabei vollinhaltlich der Argumentation des
Rechtsvertreters der Projektanten, dem Grazer Verfassungs- und
Umweltrechtsexperten, Dr. Georg Eisenberger, gefolgt.

Hintergrund der Beschwerde war der Umstand, dass die steirische
Wasserrechtsbehörde - nachdem das Projekt bereits genehmigt war -
aus, auch für viele Rechtsexperten unerklärlichen Gründen - selbst
gegen ihren eigenen positiven Bescheid berufen hat. Die gleichzeitige
Beteiligung an einem Verfahren als Behörde einerseits und als Partei
andererseits ist aber, wie der VfGH nunmehr erkannt hat,
verfassungswidrig. Dazu Eisenberger: "Diese Entscheidung des
Höchstgerichtes beendet endlich auch das Wasserrechtsverfahren zu
Gunsten meiner Mandanten. Damit steht fest, dass das Ökostromprojekt
an der Schwarzen Sulm rechtlich und politisch nicht mehr verhindert
werden kann. Gleichzeitig bietet dieses Projekt aber auch eine
Chance, ein neues Kapitel eines aktiven Umweltschutzes aufzuschlagen.
Umweltorganisationen und auch die Umweltanwältin sollten daher das
Angebot zu einem Miteinander im Interesse der gesamten
österreichischen Bevölkerung annehmen".

Für die Projektwerber Masser und Liechtenstein ist die aktuelle
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ein "Sieg der Vernunft über
irrationale Ängste und Panikmache". Tatsächlich hat auch der
Verwaltungsgerichtshof bereits vor Jahren im damaligen
Naturschutzverfahren eindeutig festgestellt, dass durch das geplante
Vorhaben "keine sichtbaren Auswirkungen auf die Umwelt gegeben sein
werden" und mit dieser Argumentation auch eine diesbezügliche
Beschwerde der Umweltanwältin Ute Pöllinger in allen Punkten
zurückgewiesen. Dazu die Projektwerber Peter Masser und Alfred
Liechtenstein in einer ersten Stellungnahme: "Wir freuen uns sehr,
dass nach dieser langen und kräftezehrenden Verfahrensdauer jetzt
endlich der Weg zur Realisierung eines Kraftwerkes, das ökologisch
einwandfreien Strom für über 30.000 Haushalte liefern wird, frei ist.
Wir leben in einem Rechtsstaat und dieser hat ein klares Urteil
gesprochen" und die Projektwerber weiter: "Wir erwarten uns, dass
nunmehr auch die bisherigen Projektgegner diese Entscheidung zur
Kenntnis nehmen und hoffen jetzt auch von der Landespolitik, nach
nunmehriger Rechtskraft der naturschutz- und wasserrechtlichen
Genehmigung, jene Unterstützung zu erhalten, die man uns in der
Vergangenheit bedauerlicherweise versagt hat. Einmal mehr laden wir
auch die Umweltschutzorganisationen ein, mit uns gemeinsam an der
umweltfreundlichen Umsetzung unseres Projektes zu arbeiten. Die
Vorgänge in Japan haben uns die Richtung klar aufgezeigt, danach
sollten wir gemeinsam handeln".

Rückfragehinweis:

Thomas Stelzl              
   (Pressearbeit & Text)      
   0699 - 1915 1915
   thomas.stelzl@mac.com
   
   Ing. Peter Masser          
   0664 - 113 72 41
   office@peter-masser.at
   
   RA Dr. Georg Eisenberger   
   0316 - 3647 / 226
   g.eisenberger@ehlaw.at

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