- 05.04.2012, 15:22:38
- /
- OTS0167 OTW0167
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl: Gesetzesentwürfe in Begutachtung
Neuorganisation der asyl- und fremdenrechtlichen Angelegenheiten - Gesetzesentwürfe zu sechswöchiger Begutachtung ausgesendet
Wien (OTS) -
Die Zusammenlegung der Behördenkompetenzen in einem neuen Bundesamt
ab 2014 ist ein weiteres wichtiges Verwaltungsreformprojekt der
Bundesregierung. Die auf Regierungsebene nunmehr abgestimmten
Gesetzesentwürfe für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)
werden heute, Donnerstag, aus dem Innenministerium an 155 Stellen -
Ministerien, Expertinnen und Experten sowie NGOs und
Interessensvertretungen - versendet.
"Die Einführung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl ist ein
wichtiger Schritt der Verwaltungsreform, dem intensive, aber vor
allem konstruktive Verhandlungen vorausgegangen sind. Die Einigung
ist ein klarer Beleg für die gute Zusammenarbeit in der Regierung und
bringt dem Steuerzahler Einsparungen von rund 24 Millionen Euro pro
Jahr", heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Staatssekretär Josef
Ostermayer. "Bisher befassten sich mehr als 190 Behörden mit dem
Fremdenrecht. Künftig haben wir nach internationalem Vorbild ein
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Damit werden die Verfahren
schlanker und effizienter. Das heißt weniger Reibungsverluste und
schnellere Verfahren im Sinne der Betroffenen. Aber
selbstverständlich auch geringere Verwaltungskosten", sagte
Mikl-Leitner. "Der Entwurf steht nunmehr bis 15. Mai in Begutachtung.
In dieser relativ langen Begutachtungsfrist soll ein möglichst
offener und transparenter Diskussionsprozess mit allen Stakeholdern,
NGOs und Interessenvertretern geführt werden", erläuterte
Regierungskoordinator Ostermayer.
Die Bundesregierung hat sich am 30. Mai 2011 im Rahmen einer
Regierungsklausur auf die Einrichtung dieses Bundesamtes verständigt.
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner erteilte am 19. Juni 2011 den
Projektauftrag zur Errichtung einer dem Innenministerium unmittelbar
nachgeordneten Behörde. In dieser sollen die asyl- und
fremdenrechtlichen Agenden erster Instanz gebündelt werden. Die neue
Behörde wird auch ein wesentliches Bindeglied zur derzeit im
Parlament diskutierten Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit bilden
und gleichzeitig mit dieser Neuordnung 2014 operativ in Kraft treten.
"Diese Weiterentwicklung des Fremdenwesens findet breiten Konsens. So
haben im Oktober 2011 auch die Landeshauptleute ihre Zustimmung dazu
erteilt. Ziel der Bundesregierung ist jedenfalls mit dem neuen
Bundesamt eine nachhaltige Steigerung der Effizienz und der
Professionalität in den Bereichen Asyl, Migration und Fremdenwesen zu
erreichen - unter besonderer Berücksichtigung des Rechtsschutzes der
Betroffenen", heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme. Die
Gesetzesvorlagen werden nach Ablauf der Begutachtung dem Parlament
vorgelegt werden, um eine Beschlussfassung noch vor dem Sommer zu
ermöglichen.
Das BFA wird eine Zentrale in Wien und jedenfalls eine
Regionaldirektion in jedem Bundesland haben. Die wesentlichen
Aufgaben des neuen Bundesamtes werden die Durchführung von
erstinstanzlichen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren und die
Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen
sein. Alle darüber hinausgehenden Kompetenzen aus dem Niederlassungs-
und Aufenthaltsgesetz (NAG) im Bereich der Zuwanderung sollen in der
mittelbaren Bundesverwaltung bei den allein zuständigen NAG-Behörden,
insbesondere bei den Bezirkshauptmannschaften bleiben. Ausgenommen
sind Strafverfahren und Visa-Angelegenheiten, diese werden von den
Landespolizeidirektionen durchgeführt.
Expertinnen und Experten des Innenministeriums werden parallel zum
Begutachtungsprozess auch Gespräche mit den wesentlichen Stakeholdern
zu den gesetzlichen Bestimmungen zur Einrichtung des BFA führen.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Inneres Hermann Muhr Pressesprecher der Bundesministerin Tel.: +43-(0)1-53126-2017 mailto:[email protected] www.bmi.gv.at Bundeskanzleramt Leo Szemeliker Kabinett des Bundeskanzlers Tel.: +43 664 282 25 00 mailto: [email protected]
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NIN






