- 05.04.2012, 09:41:52
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EANS-Hauptversammlung: UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft / Einladung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft Wien FN 100059 x Stammaktien ISIN AT0000815402
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
131. ordentlichen Hauptversammlung der UBM Realitätenentwicklung
Aktiengesellschaft
am Freitag, dem 04. Mai 2012, um 11 Uhr (MEZ),
am Sitz der Gesellschaft, 1210 Wien, Floridsdorfer Hauptstraße 1, "Florido
Tower", 30. Stock, Raum "Wien".
T a g e s o r d n u n g :
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Corporate
Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2011
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2011
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
6. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus
Gesellschaftsmitteln von derzeit EUR 5.450.462,56 um EUR 12.549.537,44 auf EUR
18.000.000,00 durch Umwandlung des entsprechenden Teilbetrags der im
Jahresabschluss zum 31.12.2011 ausgewiesenen nicht gebundenen Kapitalrücklage
über EUR 544.201,68 und Gewinnrücklage über EUR 12.005.335,76 ohne Ausgabe
neuer Aktien (Kapitalberichtigung gemäß dem Kapitalberichtigungsgesetz) und
die entsprechende Änderung der Satzung in §4
7. Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals durch
Durchführung eines Aktiensplits (Aktienteilung) im Verhältnis 1:2, wodurch die
Anzahl der Aktien auf 6.000.000 Stück erhöht wird und auf jede Stückaktie
künftig ein anteiliger Betrag am Grundkapital von EUR 3,00 entfällt und die
entsprechende Änderung der Satzung in § 4
8. Beschlussfassung über weitere Änderungen der Satzung in den §§ 5, 18 und
20, insbesondere zur Anpassung an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen -
Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011
9. Wahl in den Aufsichtsrat
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind spätestens ab
dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab Freitag, dem 13. April 2012, im
Internet unter der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite www.ubm.at/hv
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
Jahresabschluss mit Lagebericht,
Corporate Governance-Bericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
• Vorschlag für die Gewinnverwendung,
• Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2011;
sowie
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 9, samt Satzungsgegenüberstellung; • Bericht des Vorstands gemäß § 2 Abs 5 KapBG; • Bericht des Abschlussprüfers der Gesellschaft gemäß § 2 Abs 5 KapBG; • Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zum Tagesordnungspunkt 9 gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am Freitag, 13. April 2012 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 1100 Wien, Absberggasse 47, Abteilung
Konzernmanagement, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am Dienstag, 24. April 2012 der Gesellschaft
entweder per Telefax an 050 626 1827 vom Inland bzw. +43 50626 1827 vom Ausland
oder an 1100 Wien, Absberggasse 47, Abteilung Konzernmanagement, oder per E-Mail
an rolf.petersen@ubm.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung
dieses Aktionärsrechtes ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und § 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.ubm.at/hv zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des
Dienstag, 24. April 2012, 24.00 Uhr (MEZ), (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am Montag, 30. April 2012
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen.
Per Post: UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft
Abteilung Konzernmanagement, z.Hd. Hrn. Dir. Rolf Petersen Absberggasse 47 1100 Wien
Per Telefax: 050 626 1827 vom Inland bzw.
+43 50626 1827 vom Ausland
Per E-Mail: rolf.petersen@ubm.at, wobei die Depotbestätigung in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft nimmt Depotbestätigungen und
Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute
(SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege
(Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb da UBM Realitätenentwicklung
Aktiengesellschaft bei den vorangegangenen beiden Hauptversammlungen jeweils
SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden
Kreditinstitute jedoch nicht davon Gebrauch gemacht haben.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, • Angaben über die Aktien: Anzahl der Stammaktien (ISIN AT0000815402), • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag Dienstag, 24. April 2012 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
a) Einlangen bei der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, 03. Mai 2012, 16
Uhr (MEZ):
Per Post: UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft
Abteilung Konzernmanagement, z.Hd. Hrn. Dir. Rolf Petersen Absberggasse 47 1100 Wien
Per Telefax: 050 626 1827 vom Inland bzw.
+43 50626 1827 vom Ausland
Per E-Mail: rolf.petersen@ubm.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
b) Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.ubm.at/hv abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 5,450.462,56 und ist in 3.000.000 auf den Inhaber lautende,
stimmberechtigte Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von
(gerundet) EUR 1,82 je Aktie eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.
Wien, im April 2012
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Dr. Julia Schmidt
UBM Realitätenentwicklung AG
Telefon: +43 (0)50 626 - 3827
Telefax: +43 (0)50 626 - 1636
E-mail:julia.schmidt@ubm.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft Floridsdorfer Hauptstr. 1 A-1210 Wien Telefon: +43 (0)50 626 - 3827 FAX: +43 (0)50 626 - 1636 Email: julia.schmidt@ubm.at WWW: www.ubm.at Branche: Immobilien ISIN: AT0000815402, AT0000492715; AT0000A0G231 Indizes: WBI Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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