- 04.04.2012, 13:45:33
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Stögers Schönheits-OP-Gesetz: Gefährliches Placebo?
Nachteile für Patienten/innen und Standort Österreich zu erwarten
Wien (OTS) - Zurzeit genießt Österreich eines der sichersten
Gesundheitssysteme in Europa, wovon auch die Schönheitschirurgie
profitiert: Für kosmetische Eingriffe bestausgebildete Ärzte/innen
verschiedener Fachrichtungen (Dermatologen, Allgemeinmediziner,
Chirurgen etc.) sind zum Wohl der Patienten/innen tätig. Sie dürfen
bereits heute nur jene Eingriffe durchführen, die sie nachweislich
beherrschen.
Geht es nach Gesundheitsminister Stöger, könnte sich dies bald
ändern. Die geplante gesetzliche Sonderregelung der kosmetischen
Chirurgie (ÄsthOpG) birgt die Gefahr eines Qualitätsverlustes in der
medizinischen Versorgung, einer Verschlechterung der
Patientensicherheit und eines Schadens für den Wirtschaftsstandort
Österreich.
Alle kosmetisch-chirurgisch tätigen Ärzte/innen müssen sich die
nötigen Kenntnisse in intensiven privaten Zusatzausbildungen
aneignen, da öffentliche Ausbildungsspitäler keine hinreichende
Ausbildung in allen kosmetischen Eingriffen bieten. Über die
Kompetenz entscheiden einzig Fort- und Weiterbildung sowie Erfahrung.
Die im Gesetz vorgesehene unsachliche Bevorzugung einer
Facharztgruppe ist kontraproduktiv, weil dadurch diese Fachärzte ohne
Qualifikationsnachweis sämtliche Schönheitseingriffe durchführen
dürften.
Doch nicht genug mit der unsachlichen Bevorzugung einer ärztlichen
Fachgruppe. "Die geplante Zensur von Ärzte-Websites beeinträchtigt
Patienten/innen in ihrer Informationsfindung. Neue Hürden würden die
Entscheidungsfreiheit der Patienten/innen massiv einschränken. Auch
wegen zusätzlicher Kosten würden Patienten/innen künftig für
Schönheitsoperationen ins benachbarte Ausland ausweichen", sagt DDr.
Karl-Georg Heinrich, Präsident der Association of Aesthetic
Practitioners (AAP) und kosmetischer Chirurg aus Wien.
In den Nachbarländern gelten oft nicht dieselben
Qualitätserfordernisse. Folgeoperationen aufgrund von Komplikationen
nach Operationen im Ausland würden das österreichische
Gesundheitssystem zusätzlich belasten. Durch Abwanderung von
Patienten/innen und Standortnachteile im EU-weiten Wettbewerb wären
Ärzte/innen gezwungen, ihr Unternehmen in Österreich zu schließen.
Der Arbeitsplatzverlust würde vorwiegend Frauen betreffen.
"Das geplante Gesetz schadet Patientensicherheit und Qualität der
medizinischen Versorgung. Es behindert den Fortschritt und lässt
Österreich im internationalen Wettbewerb zurückfallen. Daher ist dem
Gesetzesvorhaben eine klare Absage zu erteilen", hält DDr. Heinrich
fest.
Rückfragehinweis:
und weitere Informationen: http://aestheticpractitioner.org/
Association of Aesthetic Practitioners (AAP)
E-Mail: info@aestheticpractitioner.org
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