- 04.04.2012, 12:26:33
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Industrie warnt vor Wettbewerbsnachteilen durch Einschränkungen für Zeitarbeit
IV-VGS Koren: Zeitarbeit wichtiger Standortfaktor gerade in volatilen Zeiten - Flexible Arbeitszeitgestaltung auf Betriebsebene nur eingeschränkt möglich
Wien (OTS/PdI) - "Flexible Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt
sind ein wesentlicher Faktor dafür, dass sich österreichische
Unternehmen in einem globalisierten Umfeld, das starken
konjunkturellen Schwankungen und einem steten Wandel unterworfen ist,
behaupten können", betonte der Vize-Generalsekretär der
Industriellenvereinigung (IV), Mag. Peter Koren anlässlich der heute,
Mittwoch, endenden Begutachtungsfrist zum
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz. "Seitens der Industrie sind wir
immer dafür eingetreten, eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung auf
Betriebsebene zu ermöglichen. Dies ist aufgrund der bestehenden
Gesetzeslage nur in eingeschränktem Maß möglich - vor allem weil es
über Jahre nicht gelungen ist, mit den Gewerkschaften ausreichende
Flexibilisierungsschritte zu vereinbaren." Vor diesem Hintergrund ist
die Arbeitskräfteüberlassung ein besonders wichtiges Instrument der
österreichischen Arbeitsmarktflexibilität und unverzichtbar für den
Wirtschaftsstandort Österreich.
Auf europäischer Ebene wurde 2008 die EU-Leiharbeitsrichtlinie
beschlossen. Die österreichische Situation mit einem eigenen
Kollektivvertrag für Zeitarbeit gelte nach wie vor im europäischen
Vergleich als Vorbildmodell, weshalb bei den Verhandlungen der
EU-Leiharbeitsrichtlinie davon auszugehen war, dass eine weitere
Umsetzung in Österreich nicht erforderlich sein werde. "Die
vorgeschlagene Novelle des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes geht
deutlich über die europäischen Vorgaben hinaus", so Koren.
Insbesondere die Rücksichtnahme auf die bereits bestehende
Kollektivvertragssituation, die laut EU-Leiharbeitsrichtlinie
ausdrücklich ermöglicht ist, sei nicht ausreichend vorgesehen.
"Dieser Entwurf setzt dieses System außer Kraft und schafft damit
Rechtsunsicherheit", warnte der IV-Vize-Generalsekretär. So wäre die
Definition der Rahmenbedingungen für überlassene Arbeitskräfte durch
Kollektivverträge nur mehr unter stark einschränkenden
Voraussetzungen möglich. Zusätzlich würde die Administration der
Arbeitskräfteüberlassung durch verstärkte Mitteilungs- und
Meldepflichten erschwert. "Es muss ausdrücklich vor dem Versuch
gewarnt werden, hier 'päpstlicher als der Papst' sein zu wollen.
Dieser Entwurf würde für Österreich Wettbewerbsnachteile im
europäischen Vergleich, etwa mit Deutschland, bedeuten", wie Koren
betonte. "Arbeitskräfteüberlassung kommt in vielen
Wirtschaftsbereichen zentrale Bedeutung zu, neben dem produzierenden
Bereich etwa auch im Gesundheits- bzw. Pflegebereich. Eine
unverhältnismäßige Einschränkung der Zeitarbeit durch hemmende
rechtliche Rahmenbedingungen hätte daher auch auf diesen Gebieten
negative Auswirkungen."
Rückfragehinweis:
IV-Newsroom
Tel.: +43 (1) 711 35-2306
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