• 02.04.2012, 08:30:31
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Richtwertmieten: Stadt Wien bietet kostenlose Überprüfung des Mietzinses

Stadtrat Ludwig fordert erneut ein zeitgemäßes und transparentes Mietrechtsgesetz. "Klare Mietobergrenzen sowie ein faires System der Zu- und Abschläge sind notwendig"

Wien (OTS) - Mit der Veröffentlichung des entsprechenden
Bundesgesetzblatts durch das Justizministerium wurden die neuen - ab
1. April geltenden - Richtwerte bekanntgemacht. Die Erhöhung, welche
alle zwei Jahre erfolgt, deckt sich in ihrer Höhe mit der Steigerung
der Verbraucherpreise. Rund 350.000 Mieterinnen und Mieter in ganz
Österreich sind davon betroffen. Mit April 2012 - bzw. mit 1.Mai 2012
bei Bestandsmieten - steigen somit die Richtwerte um bis zu 5,18
Prozent. Der Richtwert für Wien erhöht sich von 4,91 Euro auf 5,16
Euro, das entspricht einer Steigerung um 5,09 Prozent. Der
tatsächlich verrechnete Mietzins wird jedoch noch von einer Vielzahl
von Zu- und Abschlägen bestimmt. "Aufgrund der Fülle von möglichen
Zuschlägen besteht keine Transparenz für Wohnungssuchende, weil für
sie nicht nachvollziehbar ist, welche Zuschläge zur Anwendung kommen.
Somit kann fast jede auf dem Markt erzielbare Miete gefordert
werden", erklärte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Die Stadt Wien
biete daher die Möglichkeit der kostenlosen Überprüfung an, wie der
Wiener Wohnbaustadtrat betont. Außerdem forderte Ludwig neuerlich
eine längst fällige Novellierung des Mietrechtsgesetzes durch die
zuständigen Bundesministerien: "Die Bürgerinnen und Bürger haben ein
Recht auf klare gesetzliche Regelungen, die fair und transparent
sind, sowie auch Rechtsicherheit bieten." ****

Richtwertmieten gelten im Wesentlichen für nach dem 1.3.1994
unterzeichnete Mietverträge für Altbau-Mietwohnungen. Die Höhe des
tatsächlichen Mietzinses wird allerdings neben dem durch das
Bundesministerium für Justiz kundgemachten Richtwert auch noch von
unzähligen Zuschlägen und (in der Praxis selten gewährten) Abschlägen
bestimmt. Bewertungskriterien für Zu- und Abschläge sind vor allem
Lage und Ausstattung (wie z.B. Gemeinschaftsräume,
Kabel-TV-Anschluss). Allerdings müssen die für
Richtwertmietverhältnisse relevanten Zu- und Abschläge in
Mietverträgen weder angeführt noch begründet werden. "Das derzeit
gültige System lässt jegliche Transparenz und Fairness vermissen",
kritisierte Stadtrat Michael Ludwig.

Überprüfung von Richtwertmieten ist online sowie in den
Servicestellen möglich
"Über den Wiener Mietenrechner, der unter
www.mietenrechner.wien.at abrufbar ist, bietet die Stadt Wien die
Möglichkeit, den individuellen Mietzins rasch und unkompliziert zu
überprüfen", so Ludwig. "Außerdem stehen den Wienerinnen und Wienern
in unseren Servicestellen sowie am Mieterhilfe-Telefon mit der Nummer
4000-25900 kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für
umfassende Beratung und Unterstützung zur Verfügung."

Mit dem Wiener Mietenrechner, dem kostenlosen und praktischen
Servicetool, kann die Höhe des gesetzlich geregelten
Richtwertmietzinses vor Abschluss eines Mietvertrages von
Wohnungssuchenden errechnet oder von Mieterinnen und Mietern auch
rückwirkend grundlegend überprüft werden. Zur Ermittlung werden
lediglich Angaben zu Adresse, Wohnungsgröße und Ausstattungsmerkmale
- dazu zählen etwa Aufzüge, Kellerabteile, Balkon, Terrasse etc. -
benötigt. Das Servicetool, das von der MA 25 (Stadterneuerung und
Prüfstelle für Wohnhäuser) zur Verfügung gestellt wird, ist mit einer
optimierten BenutzerInnenoberfläche ausgestattet und unter
www.mietenrechner.wien.at abrufbar. "Wir bieten den Wienerinnen und
Wienern damit die Möglichkeit der Überprüfung, die derzeit durch die
gegebenen Regelungslücken in der Bundesgesetzgebung und die somit
mangelnde Transparenz für die Mieterinnen und Mieter sonst nicht
möglich wäre", betont der Wiener Wohnbaustadtrat.

Kostenlose Überprüfungen sind außerdem auch bei der Mieterhilfe
und über das Mieterhilfe-Telefon möglich. Mit der Schlichtungsstelle
der MA 50 steht zudem eine weitere unabhängige Service- und
Beratungsstelle zur Durchsetzung der Rechte von MieterInnen und
VermieterInnen, zum Beispiel im Bereich der Mietzinsüberprüfungen,
zur Verfügung.

Rasche Novellierung des Mietrechtsgesetzes gefordert
Um die mangelnde Transparenz und Fairness in Zukunft
sicherzustellen, spricht sich Ludwig erneut für eine rasche
Novellierung des Mietrechtsgesetzes aus. Neben den notwendigen
Bestimmungen zur transparenten Gestaltung der Zu- und Abschläge und
deren verpflichtender Angabe im Mietvertrag sei es auch notwendig
Obergrenzen einzuführen. "Nur durch eine Begrenzung der Zuschläge
kann erreicht werden, dass die Mieten generell angemessen bleiben und
am privaten Sektor nicht weiter willkürlich in die Höhe getrieben
werden", so Ludwig: "Die Summe der Zu- und Abschläge soll klar
begrenzt werden und im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit
verpflichtend auch im Mietvertrag festgehalten werden müssen."

Darüber hinaus sollte die derzeitige Form des Lagezuschlags
aufgehoben werden. Dieser führe in den meisten Fällen zu sogenannten
"windfall-profits". Dabei werden durch Investitionen, die von der
Gebietskörperschaft getätigt werden, beispielsweise durch den
U-Bahn-Bau, Verbesserungen der Lage erreicht, die schließlich von
VermieterInnen in Form höherer Mieten zu deren Profit genutzt werden.

"Eine umfassende Reform des Mietrechtsgesetzes ist notwendig.
Diese sollte auch klare Mietzinsbegrenzungen, wie es sie im Bereich
der Gemeindewohnungen und der geförderten Wohnungen bereits seit
vielen Jahren gibt, zu schaffen. Alle Mietverhältnisse, die der
Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dienen, sollten
erfasst und geschützt werden", forderte Ludwig. Um auch in Zukunft
die Leistbarkeit des Wohnens sicherzustellen, sei eine Überarbeitung
der bundesgesetzlichen Regelung unumgänglich. Denn derzeit würden
durch die Neuabschlüsse von Mietverträgen nach dem Richtwertsystem
ungerechtfertigte und in keinem Verhältnis stehende
"Mietpreissprünge" verursacht, die damit für allgemeine Steigerungen
der Mieten verantwortlich sind.

Nur 90 Prozent des Richtwerts und keinerlei Zuschläge in den
Gemeindebauten
Im Gegensatz zu privaten VermieterInnen verzichtet die Stadt auf
rechtlich zulässige Zuschläge, wie Stadtrat Ludwig betonte: "Im
geförderten Wiener Wohnbau und im stadteigenen Bereich der
Gemeindewohnungen gibt es keine Maklergebühren, keine Lagezuschläge
und auch keinen Wiedervermietungseffekt, der die Mieten nach oben
schnellen lässt. Für Gemeindewohnungen werden in der Neuvermietung
generell nur maximal 90 Prozent des gültigen Richtwerts ohne
jeglicher Form von Zuschlägen herangezogen." Der neue Richtwert für
eine Kategorie-A-Wohnung beträgt somit 4,64 Euro. Bei bestehenden
Mietverhältnissen wird dieser neue Wert ab Mai 2012 berechnet.

Informationen, Beratung und Unterstützung
InfoCenter "Alles rund ums Wohnen"
Bartensteingasse 9,1010 Wien
Tel.: 01/4000 8000
Telefonische Auskünfte: Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr
Persönliche Information: Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

Mieterhilfe:
Rathausstraße 2, 1010 Wien
Mieterhilfe-Telefon.: 01/4000-25900
Beratungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
www.mieterhilfe-wien.at

MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle:
Muthgasse 62, 1190 Wien
Tel.: 01/4000-74510
www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle

MA 25, Miet- und Nutzwertberechnung
Tel.: 01/4000-25111
Muthgasse 62, 1190 Wien
www.um-haeuser-besser.at

(Schluss) csi

Rückfragehinweis:
Hanno Csisinko
Mediensprecher Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig
Tel.: 01 4000-81983
mailto:hanno.csisinko@wien.gv.at

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