• 29.03.2012, 14:25:06
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Universität für angewandte Kunst Wien hebt auch ab Herbst keine Studiengebühren ein

Wien (OTS) - Senat und Rektorat der Angewandten entscheiden sich
gegen "autonome" Studiengebühren ab Herbst: Lösungsunfähigkeit der
Politik darf nicht auf dem Rücken der Studierenden und der
Universitäten ausgetragen werden.

Der Senat und das Rektorat der Universität für angewandte Kunst
Wien haben sich einvernehmlich dafür entschieden, auch ab Herbst
keine sogenannten "autonomen" Studiengebühren einzuheben. Begründet
wird diese Entscheidung mit der mangelnden Rechtsgrundlage nach der
Aufhebung einiger Bestimmungen durch den VfGH und der Unfähigkeit der
Regierung und des Nationalrates, eine (einfach zu lösende)
verfassungskonforme gesetzliche Neuregelung der aufgehobenen
Bestimmungen im Universitätsgesetz zu beschließen.

Die vom BMWF vorgeschlagene "autonome" Einhebung von
Studiengebühren wird als verantwortungsvermeidendes Abschieben von
erheblichen Risken an die Universitäten abgelehnt. Die Universitäten
dürften das eingehobene Geld bis zur endgültigen gerichtlichen
Klärung gar nicht verwenden, tragen aber voll das nicht einmal vom
BMWF geleugnete und von Experten als hoch eingeschätzte Prozessrisiko
samt Verfahrenskosten.

Rektor Bast fordert vom BMWF den Ersatz der seit 1. März 2012
entfallenen Einnahmen. Auch ein Verfahren vor der Schiedskommission
schließt Bast nicht aus: Die Rahmenbedingungen der aktuellen
Leistungsvereinbarung haben sich seit dem 1. März 2012 gravierend und
ohne Zutun der Universität "gravierend verändert" (so das UG 2002).
Weil die Politik der Aufforderung des VfGH zur Reparatur des
Universitätsgesetzes nicht nachgekommen ist, verliert die Universität
Geld. Die Verantwortung dafür trägt ausschließlich die Politik. Die
Universität könnte diese Lücke nicht einmal dann schließen, wenn sie
dem Vorschlag des BMWF folgen würde, weil sie eingehobene
Studiengebühren nicht verwenden darf.

Rektor Bast fordert die Regierung und den Nationalrat einmal mehr
auf, rasch eine klare gesetzliche Regelung zu schaffen: "Die
Regierungsmitglieder und die Abgeordneten zum Nationalrat sollen dem
Auftrag des VfGH folgen und die aufgehobene Bestimmung reparieren
oder klar sagen, dass, in welcher Höhe und von wem die Universitäten
Studiengebühren zur Finanzierung ihrer Aufgaben einzuheben haben.
Dafür sind sie gewählt!"

Es kann sinnvollerweise nicht im Belieben der Universität stehen,
ob und in welcher Höhe Studiengebühren an staatlichen Universitäten
verlangt werden. Denn diese vom Ministerium vorgeschlagene
strategische Beliebigkeit würde bedeuten, dass jene Universitäten,
die keine oder weniger Studiengebühren einheben, die Differenz aus
dem Bundesbudget erhalten müssen, um ihren gesetzlichen
Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung des Studienbetriebes nachkommen
zu können.

Rückfragehinweis:

Universität für angewandte Kunst Wien
   PR & Communications
   Anja Seipenbusch-Hufschmied (Leitung)
   Tel.: 01 711 33 DW 2160
   [email protected]
   www.dieangewandte.at

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