• 29.03.2012, 10:53:36
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Schönheits-OPs - Oberhauser: Neues Gesetz bietet mehr Sicherheit für Patientinnen und Patienten

Bestimmungen für Schönheits-OPs an Jugendlichen verschärft - Verbot von Werbung mittels "Vorher-Nachher"-Bildern

Wien (OTS/SK) - Gestern ist ein Gesetz über die Durchführung von
Schönheitsoperationen in Begutachtung gegangen. "Das neue Gesetz
sichert höchste medizinische Standards und verhindert Missbrauch bei
Jugendlichen", sagt SPÖ-Gesundheitssprecherin Sabine Oberhauser am
Donnerstag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. Im Gesetzesentwurf
wird unter anderem genau definiert, was ästhetische Eingriffe sind,
z.B. Brustvergrößerungen, und wer diese durchführen darf. "Das Gesetz
soll also klare Rahmenbedingungen für medizinisch nicht notwendige
Schönheitseingriffe schaffen und damit Patientinnen und Patienten
schützen und auch die Qualität vor, während und nach dem Eingriff
sichern", unterstreicht Oberhauser. ****

"Die Definition von 'ästhetischen Eingriffen' kann in Zukunft rasch
mittels Verordnung erweitert werden, denn die Methoden in diesem
Bereich ändern sich sehr schnell", erklärt die Gesundheitssprecherin.
Ein wichtiger Aspekt des neuen Gesetzes ist, dass eine umfassende und
klar verständliche Aufklärung über Nebenwirkungen, mögliche
Komplikationen, Kosten sowie Beratung über Alternativen zum
operativen Eingriff verpflichtend wird. Dieser Beratungsvorgang ist
lückenlos zu dokumentieren.

Schönheits-OPs an unter 16-Jährigen sollen ausnahmslos verboten
werden. "Für 16- bis 18-Jährige soll es besondere Schutzbestimmungen
geben: Sie dürfen eine solche Operation nur nach psychologischer
Beratung und Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten
durchführen lassen", sagt Oberhauser. Außerdem muss eine Wartefrist
von acht Wochen zwischen Einwilligung und OP eingehalten werden.

Neu ist auch eine verschärfte Werbebeschränkung: Mit sogenannten
"Vorher-Nachher"-Bildern ist mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes
Schluss. "Marktschreierische Werbungen für Schönheits-OPs oder gar
Verlosungen werden verboten", so Oberhauser. Verstöße gegen das
Gesetz sind mit bis zu 15.000 Euro zu bestrafen, im Wiederholungsfall
oder schwerwiegender Gefährdung mit bis zu 25.000 Euro. (Schluss)
bj/sc

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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