- 29.03.2012, 09:13:36
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Der Kindergarten - Spielwiese für Bund, Länder und Gemeinden
BM Mitterlehner lässt bundesweite Empfehlungen über Mindeststandards im Kindergarten erarbeiten - ein längst fälliges Bundesrahmengesetz ist nicht in Sicht.
Wien (OTS) - Für den Kindergarten und damit für die erste
außerfamiliale Bildungsinstitution hat der Bund keine Kompetenzen.
Jedes Land hat sein eigenes Kindergartengesetz, in dem jene
Rahmenbedingungen geregelt sind, die für die pädagogische Arbeit
notwendig sind. Bis vor kurzem wurden auch die pädagogischen Ziele in
den Ländern oder von einzelnen Trägervereinen festgelegt und vom Land
bestellte Kindergarten-"InspektorInnen" waren alleinig für die
Überprüfung der pädagogischen Qualität im Kindergarten
verantwortlich. Das hat sich in den letzten Jahren geändert.
Die Bundesregierung - unter der Federführung von Bundesministerin
Schmied und Staatssekretärin Marek begann 2008 mit der Umsetzung
jener Maßnahmen, die auf EU-Ebene zum quantitativen und qualitativen
Ausbau der elementaren Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen
festgelegt wurden: dem raschen Ausbau von Kindergartenplätzen zur
besseren Vereinbarung von Familie und Beruf und der bundesweiten
Festlegung von Bildungsaufgaben für den Kindergarten.
Es wurden die verpflichtende Sprachförderung, das verpflichtende
Kindergartenjahr und ein bundesweit gültiger Bildungsrahmenplan
zwischen Bund und Ländern vereinbart. Meilensteine in der
österreichischen Bildungspolitik.
Dafür musste der mühsame Weg über sogenannte §15a-Vereinbarungen,
die mit jedem Bundesland einzeln verhandelt und beschlossen werden
müssen, gegangen werden. Insgesamt 5 (!) Ministerien und
Staatssekretariate waren und sind in unterschiedlicher Intensität für
das Zustandekommen bundesweit gültiger Gesetze für den Kindergarten
verantwortlich.
Gemeinden und Länder lassen sich nicht gerne vergleichen
Diese bundesländerübegreifende Vorgangsweise hatte einen für
manche unerwünschten Nebeneffekt: erstmals kamen damit die riesigen
Unterschiede zwischen den Bundesländern und teilweise auch zwischen
Gemeinden und einzelnen Trägervereinen deutlich zu Tage.
Unterschiede bei den Platzangeboten - vor allem für Unter
Drei-Jährige, bei den täglichen und jährlichen Öffnungs- und
Schließzeiten, bei der Mitwirkung/Mitbestimmung von Eltern, bei der
Entlohnung und den Vor- und Nachbereitungszeiten der PädagogInnen,
bei den Gruppengrößen ebenso wie beim PädagogInnen-Kinder-Schlüssel
und nicht zuletzt bei der Qualifikation des gesamten Personals.
Bildungsrahmenplan vorhanden - Rahmenbedingungen fehlen
Ein weiterer Hemmschuh zur Entwicklung des Kindergartenbereiches
ist die Zuständigkeit von mindestens 2 Ministerien. Für die
pädagogische Arbeit und für die Ausbildung der PädagogInnen ist das
BM:UKK zuständig. Für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze und für
eine bundesweite Angleichung der Rahmenbedingungen das BMWFJ. Sehr
kompliziert und wenig sinnvoll! Es gibt einen Bildungsrahmenplan -
aber die zur Qualitätssicherung notwendigen Rahmenbedingungen gibt es
bislang nicht.
Es begann quer durch Österreich bei den Betroffenen zu rumoren.
Bei den PädagogInnen, die bundesweit über den Berufsverband gut
organisiert sind, bei den ExpertInnen innerhalb der Plattform
EduCare, die vehementer einzufordern begannen, dass Studienergebnisse
und internationale Erfahrungen endlich auch in Österreich ernst
genommen werden sollten, bei den Eltern, die erkannten, dass bei
einer Übersiedlung von einem Bundesland in ein anderes die
Öffnungszeiten, die Elternbeiträge und Vieles mehr ganz anders ist.
Die Trägervereinen kämpfen teilweise mit eklatanter Personalnot.
Entstanden durch nach die Einführung des verpflichtenden
Kindergartenjahres und dem notwendigen rasch erfolgten Ausbau der
Kindergartenplätze bei gleichzeitig enorm gestiegenen Anforderungen
an die pädagogische Arbeit durch die Sprachförderung und durch den
Bildungsrahmenplan.
Der Ruf nach einer Qualitätsoffensive wurde immer lauter. Nach
bundesweit einheitlichen und guten Bedingungen für Eltern, Kinder,
PädagogInnen und Trägervereinen und nach der Eingliederung des
elementaren Bildungsbereich in das Bildungsressort.
Wir brauchen ein Bundesrahmengesetz und nicht unverbindliche
Empfehlungen
Die Bundesregierung hat reagiert und im Rahmen der Strategie
LLL:2020 die Schaffung eines Bundesrahmengesetzes für Kindergärten
als Basis für bundesweit gültige Standards bis 2014 beschlossen.
Diesbezügliche Anträge der Grünen und der SPÖ werden im Parlament
jedoch seit Jahren vertagt. Wie erklärt sich das? Vielleicht dadurch,
dass für den elementaren Bildungsbereich unterschiedliche Ministerien
zuständig sind und der Kindergarten wie die sprichwörtliche heiße
Kartoffel hin und her geschupft wird. Jetzt ist Bundesminister
Mitterlehner am Zug.
Er muss - weil das in der §15a-Vereinbarung zum Ausbau der
Kindergartenplätze mit den Ländern so vereinbart wurde - "bundesweit
gültige Empfehlungen über Mindeststandards in der Kinderbetreuung"
ausarbeiten. Keine leichte Arbeit - Konflikte mit den Ländern und
Gemeinden sind vorprogrammiert. So wählt Minister Mitterlehner
offensichtlich den Weg des geringsten Widerstandes.
Um nicht in den Verdacht zu kommen, allzu viel an den bestehenden
Ländergesetzen verändern zu wollen, beauftragt er
MinisterialbeamtInnen, sich mit BeamtInnen aus den Bundesländern
zusammenzusetzen, um bundesweite Empfehlungen über Mindeststandards
in der "Kinderbetreuung" zu erarbeiten.
In einem Schreiben von Minister Mitterlehner an die Plattform
EduCare liest sich das dann so: "In die Beratungen sind nur die
Vertragspartner der genannten Vereinbarung einbezogen."
...und wieder werden die Vorschläge der Betroffenen ignoriert und die
Qualität der elementaren Bildungseinrichtungen bleibt weiterhin auf
der Strecke.
Jahrelang haben sich die Plattform EduCare und der Berufsverband
der Kindergarten-und HortpädagogInnen dafür eingesetzt, dass ein
Bundesrahmengesetz für das elementare Bildungswesen verabschiedet
wird. Zum einen, um gleiche Rahmenbedingungen für ganz Österreich zu
schaffen, zum anderen aber um jene Rahmenbedingungen zu schaffen, die
zur Sicherung der pädagogischen Qualität notwendig sind.
Am 1. März 2012 wurde im Parlament bei der 1. Sitzung des
Ausschusses, der sich mit den Forderungen des Bildungsvolksbegehrens
beschäftigt, einhellig von allen Parteien ein Bekenntnis abgelegt,
das elementare Bildungswesen bundesweit zu organisieren und die
Ausbildung aller PädagogInnen auf tertiäres Niveau anzuheben, um die
Ungleichheiten zwischen den pädagogischen Berufen zu beseitigen.
Tenor von allen Parteien war, dass der elementare Bildungsbereich
endlich die ihm zustehende Bedeutung erlangen sollte. Das alles
interessiert Herrn Minister Mitterlehner offensichtlich nicht.
Der elementare Bildungsbereich duldet keinen Dilettantismus mehr!
Der zuständige Minister brüskiert mit dieser Vorgangsweise
- die elementarpädagogischen ExpertInnen aus Forschung und Praxis, - den besonderen Ausschuss zur Behandlung des Bildungsvolksbegehrens, - Anträge von SPÖ und GRÜNEN, - Diskussionen im Familienausschuss, - Empfehlungen der ExpertInnengrupe "PädagogInnenbildung NEU" , - die ArbeitgeberInnen
Wir lassen uns das nicht gefallen, Herr Minister Mitterlehner, und
fordern Sie auf, mit uns zu reden, mit uns an einem
Bundesrahmengesetz zusammenzuarbeiten!
Rückfragehinweis:
Heide Lex-Nalis
Mitglied der Steuergruppe der Plattform EduCare
Tel.: +43 (664) 4634580
E-Mail heide.lex-nalis@plattform-educare.org
Internet: http://www.Plattform-EduCare.org
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