• 28.03.2012, 10:32:15
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  • OTS0081 OTW0081

Osterfestspielfreikarten: WKStA stellt Verfahren gegen die Salzburger Landeshauptfrau Mag. Gabriele BURGSTALLER ein

Wien (OTS) - Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
(WKStA) hat das Ermittlungsverfahren gegen die Salzburger
Landeshauptfrau, Mag. Gabriele BURGSTALLER, wegen des Verdachts der
Untreue unter Ausnützung einer Amtsstellung eingestellt. Der erhobene
Vorwurf, in vermögensschädigender Weise Freikarten für die Salzburger
Osterfestspiele im Wert von rund 100.000 Euro "freihändig" vergeben
zu haben, hat sich nicht bestätigt.

Die limitierte Vergabe von Repräsentationskarten an
Funktionsträger des Landes Salzburg für die (auch durch den Bund
genützte) "Loge des Landes Salzburg" erfolgte gemäß entsprechender
Landtags- und Landesregierungsbeschlüsse. Die Vergabe erfolgte
weiters auf Vorschlag des Amtes der Salzburger Landesregierung.
Diese Repräsentationskarten waren nicht Bestandteil des allgemein
verkäuflichen Kartenkontingents der Salzburger Osterfestspiele.

Bei den Eigentümern der Salzburger Festspielhäuser (zB in der
Bundesimmobiliengesellschaft betreffend das Große Festspielhaus) kam
Mag. BURGSTALLER keine Organfunktion zu. Auch im Salzburger
Festspielhäuser - Erhaltungs und Nutzungsverein oder in der (mit dem
Kartenverkauf befassten) Osterfestspiele Salzburg GmbH übte sie keine
Vertretungsbefugnis aus. Mag. BURGSTALLER konnte eine solche
Befugnis somit auch nicht missbrauchen.

Subventionierungen der Salzburger Osterfestspiele erfolgten durch
das Land Salzburg auf Grundlage von Budgetbeschlüssen des Salzburger
Landtages und nach Prüfung der Förderansuchen durch das Amt der
Salzburger Landesregierung. Dabei ist eine "Entwertung" gewährter
Subventionen durch den unterbliebenen Verkauf von (tatsächlich nicht
zum Verkauf stehenden) Karten weder für die Osterfestspiele Salzburg
GmbH noch das Land Salzburg ersichtlich.

Über die Einstellung des Verfahrens wurde der
Rechtsschutzbeauftragte der Justiz unter Mitteilung einer
ausführlichen Begründung verständigt.

Rückfragehinweis:

Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
   Mag. Eva Habicher, Oberstaatsanwältin
   (Stellvertreterin des Leiters der Medienstelle)
   Telefon: +43 1 52152-5905
   Fax: +43 1 52152-5921
   E-Mail: eva.habicher@justiz.gv.at

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