• 22.03.2012, 14:52:09
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Vorstand Kärntner Landesholding: müssen Anklage zur Kenntnis nehmen -bleiben bei unserer Überzeugung richtig gehandelt zu haben.

Erwarten Wiederherstellung unserer Reputation durch unabhängige Rechtsprechung

Wien (OTS) - "Wir müssen die Anklage zur Kenntnis nehmen, auch
wenn diese bei zahlreichen Experten Kopfschütteln auslöst",
kommentieren die Vorstände der Kärntner Landesholding Dr. Hans Jörg
Megymorez und Mag. Gert Xander die Entscheidung der Justizbehörde.
"Wir sind nach wie vor überzeugt, rechtlich richtig gehandelt zu
haben", verweisen die Landesholding-Vorstände auf jene hochkarätigen
Gutachter, deren Expertisen die Richtschnur für ihre Vorgangsweise
waren.

Drei Gutachten gerichtlich beeideter Sachverständiger haben die
Angemessenheit des Birnbacher-Honorars von 5 Mio. Euro plus 20
Prozent Umsatzsteuer bestätigt, weitere zwei Gutachten anerkannter
Universitätsprofessoren haben die Übernahme des schließlich deutlich
reduzierten Birnbacher-Honorars als zulässig qualifiziert. Diese fünf
Gutachten hat der Vorstand vor Auszahlung eingeholt. Letztlich wurde
die Übernahme der zwischen Dr. Haider, Dr. Martinz und Dr. Birnbacher
getroffenen Honorarvereinbarung von den Experten als durchaus
verpflichtend bewertet. Der Hypo-Verkauf entschuldete die
Landesholding, brachte 831 Mio. Euro Ertrag und ermöglichte erst den
500 Mio. Euro schweren Zukunftsfonds.

Die Landesholding-Vorstände verweisen darauf, dass die Causa schon
zweimal von den Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft und OLG Graz)
geprüft und eingestellt worden ist. Ausgelöst durch eine weitere,
parteipolitisch motivierte Anzeige gebe es nun drei Jahre später nur
ein neues Gutachten eines deutschen Experten, der seine Expertise mit
völlig anderem Wissenstand und sogar ohne Kenntnis über die
österreichischen, autonomen Honorar-Richtlinien für Wirtschaftsprüfer
erstellt hat. "Die Frage sollte erlaubt sein, ob die Qualität
österreichischer Experten und österreichischer, gerichtlich
zertifizierter Sachverständiger damit wertlos wird, in diesem Fall
könnte man deren Berufsstand hinterfragen oder abschaffen", sagen die
Landesholding-Vorstände.

Megymorez und Xander verweisen auch auf das Gesamt-Gutachten des
Grazer Univ.-Professors DDr. Waldemar Jud, der auf Basis aller
Expertisen ihre Vorgangsweise bei der Übernahme des Honorars von Dr.
Dietrich Birnbacher als rechtlich völlig korrekt bewertet hat. Das
Gutachten wurde im November 2011 auf Initiative des Aufsichtsrats der
Landesholding beauftragt und ist zur Gänze auf der Homepage der
Landesholding (www.klhd.at) einsehbar. "Wir erhoffen jetzt, dass
unsere - nach über vier Jahren negativer Propaganda - beschädigte
Reputation durch die unabhängige Rechtsprechung wieder hergestellt
wird", so die Vorstände der Landesholding.

Rückfragehinweis:
KÄRNTNER LANDES- UND HYPOTHEKENBANK - HOLDING
(KÄRNTNER LANDESHOLDING)
Domgasse 5/5 | A-9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: +43 463 515244 | Fax: +43 463 515244-5125
[email protected] | www.klhd.at

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