- 22.03.2012, 11:43:44
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Mitführpflichten in Europa - ÖAMTC klärt auf, was wo mit an Bord muss (Teil 2) (+Grafik,+Foto)
Überblick über die wichtigsten Mitführpflichten für Pkw
Wien (OTS) - Überblick über die wichtigsten Mitführpflichten für
Pkw
* Warnwesten: Seit 2005 gibt es in Österreich die Vorschrift, dass
eine Warnweste fixer Bestandteil der Autoausstattung sein muss. In
Tschechien gilt die Vorschrift, dass Warnwesten für alle
Fahrzeuginsassen vorhanden sein müssen. Dieselbe Regelung gilt auch
in Bulgarien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Rumänien,
Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
* Ersatzlampenset: Verpflichtend ist es in Bosnien-Herzegowina,
Kroatien, Montenegro, Russland, Serbien und der Slowakei mitzuführen,
wobei Xenon- oder LED Leuchten ausgenommen sind. Darüber hinaus ist
ein Ersatzlampenset für all die Länder ratsam, wo Licht am Tag
Pflicht ist: Das sind Bosnien-Herzegowina, Bulgarien (von 1. Nov. bis
1. März), Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (nur empfohlen),
Island, Italien, Kroatien (vom letzten Sonntag im Oktober bis zum
letzten Sonntag im März), Lettland, Litauen, Luxemburg (nur
empfohlen), Mazedonien, Moldawien (von November bis März),
Montenegro, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz
(nur empfohlen), Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
"Hat man ein Ersatzlampenset dabei, beugt man Strafen wegen fehlender
Beleuchtung vor", sagt ÖAMTC-Touristikerin Silvie Bergant.
* Ersatzreifen: Ein Reservereifen muss in Bosnien-Herzegowina,
Serbien und Spanien an Bord sein. Ist dieser serienmäßig nicht
vorhanden, muss man ein Reparaturset oder Reparaturspray mitführen.
* Feuerlöscher: Im Baltikum sowie in Bulgarien, Griechenland,
Moldawien, Rumänien, Russland, in der Türkei, in der Ukraine und in
Weißrussland muss ein Feuerlöscher im Auto mitgeführt werden.
Empfohlen wird eine Mitnahme auch in Belgien, Dänemark, Island,
Mazedonien, Norwegen, Polen und Schweden.
* Warndreieck mal Zwei: In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien
sowie Slowenien besteht für Gespannfahrer die Vorschrift, zwei
Warndreiecke mitzuführen. In Estland, in der Türkei und in Zypern
gilt diese Vorschrift für alle Pkw. Auch für Spanien wird empfohlen,
zwei Warndreiecke an Bord zu haben.
* Abschleppseil: In Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und in Serbien
ist ein Abschleppseil Pflicht.
* Europäischer Unfallbericht: Verpflichtend ist die Mitführung in
Serbien, in der Slowakei gilt dieselbe Vorschrift für einheimische
Fahrzeuge. Auch in Kroatien ist eine Mitnahme ratsam. "Generell
empfiehlt sich die Mitnahme des Europäischen Unfallberichts aber bei
allen Reisen ins Ausland. Das Formular ist an sämtlichen
ÖAMTC-Stützpunkten erhältlich", erklärt Bergant.
* Fahrzeugdokumente: In vielen Nicht-EU-Ländern müssen Fahrzeuglenker
die Grüne Versicherungskarte vorweisen können. Innerhalb der EU gilt
grundsätzlich das Kennzeichen als Beleg dafür, dass eine gültige
Versicherung besteht. Dennoch rät die ÖAMTC-Expertin auch innerhalb
der EU-Grenzen zur Mitnahme der Grünen Versicherungskarte. "Die
Praxis zeigt, dass sie bei Kontrollen immer wieder verlangt wird. Wer
die Grüne Versicherungskarte dabei hat, erspart sich unter Umständen
mühsame Diskussionen mit den örtlichen Beamten", weiß Bergant.
Über die angeführten Mitführpflichten hinaus gibt es noch weitere
Bestimmungen, die nur für die im jeweiligen Land zugelassenen
Fahrzeuge gelten, wie z. B. eine spezielle, gekrümmte Verbandsschere
in Tschechien. Das kann für Touristen im Falle der Verwendung eines
Mietwagens zum Problem werden.
Einen Überblick über die unterschiedlichen Mitführpflichten und
Verkehrsbestimmungen findet online in der weltweiten Länderdatenbank
unter www.oeamtc.at/laenderinfo.
Aviso an die Redaktionen: Bildmaterial und eine Grafik zu dieser
Aussendung sind im ÖAMTC-Fotoservice unter www.oeamtc.at/presse
abrufbar.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Dagmar Halwachs
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at
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