- 22.03.2012, 09:32:12
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Wildunfälle: Generali-Tipps bei Wildwechsel
Ausweichmanöver sind oft gefährlicher als Kollision. Nicht jeder Wildunfall ist automatisch versichert. Generali zahlte 2011 für 4.456 Wildunfälle 8,4 Mio. Euro.
Wien (OTS) - 22. März 2012 - Im Frühjahr, wenn Rehe, Hasen und
Wildschweine sehr aktiv werden, steigt die Gefahr von Wildunfällen.
Mit der Umstellung auf die Sommerzeit sind Radfahrer, Jogger und
Spaziergänger abends länger unterwegs, was für viele Tiere Stress
bedeutet. Vor allem der Straßenverkehr verursacht großes Leid für die
Tiere. Aber auch für die Autofahrer selbst ist die Gefahr nicht zu
unterschätzen, erläutert Erik Eybl, Leiter der Generali
Schadenabteilung an diesem Beispiel: "Bei einem Unfall mit 70 km/h
beträgt das Aufprallgewicht eines Körpers dem 50-fachen Eigengewicht.
Fährt man also mit 70 km/h auf ein 20 Kilo schweres Reh auf, so
prallt dieses mit einer Tonne auf das Fahrzeug." Jährlich werden laut
Statistik Austria rund 130 Personen bei Wildunfällen verletzt. Der
Generali, mit über 19 Prozent Marktanteil Österreichs größter
Kfz-Versicherer, wurden im vergangenen Jahr 4.456 Wildunfälle
gemeldet. Für diese Schäden wurden über 8,4 Millionen Euro an die
Kunden ausbezahlt.
Mehr als die Hälfte aller gemeldeten Wildunfälle ereigneten sich in
Ober- und Niederösterreich. Als besonders gefährlich gelten wenig
frequentierte Landstraßen. Wildwarngeräte und erhöhte Aufmerksamkeit
insbesondere in den Morgen- und Abendstunden minimieren das Risiko.
Doch umfassenden Schutz gegen die finanziellen Folgen von
Wildunfällen bietet nur eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Sie
deckt die Schäden eines Wildunfalls am eigenen Fahrzeug. Wird im Zuge
der Kollision auch ein Baum oder Straßenschild beschädigt, so
übernimmt diesen Schaden die Kfz-Haftpflichtversicherung.
TIPPS ZUR UNFALLVERMEIDUNG
Straßen in besonders gefährdeten Gebieten sind in der Regel schon mit
dem Warnschild "Achtung Wildwechsel" gekennzeichnet. Die Generali
empfiehlt Fahrzeuglenkern auf die Wald- und Straßenränder zu achten,
den Sicherheitsabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern zu
vergrößern, die Geschwindigkeit zu verringern und bremsbereit zu
fahren. Taucht ein Wildtier im Scheinwerferkegel auf, schaltet man
auf Abblendlicht, reduziert die Geschwindigkeit und betätigt mehrmals
die Hupe. In jedem Fall ist mit nachkommenden Tieren zu rechnen.
GEFÄHRLICHE AUSWEICH- UND BREMSMANÖVER
Scheint eine Kollision unvermeidbar, so lautet das wichtigste Gebot,
sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer nicht in Lebensgefahr zu
bringen. Riskante Ausweichmanöver zum Schutz der Tiere stellen nicht
nur eine Gefahr für den Fahrzeuglenker selbst sowie den Gegenverkehr
dar, sie sind in der Teilkaskoversicherung auch nicht generell
versichert. Die Versicherung zahlt nur, wenn auch das
"Nichtausweichen" und eine Kollision mit dem Tier zu einer ebenso
starken Beschädigung des Fahrzeugs geführt hätte. Dies ist in der
Regel nur bei größeren Tieren wie Wildschweine, Rehe oder Hirsche der
Fall.
Aber auch auf den nachfolgenden Verkehr ist zu achten. In erster
Linie sollte nur gebremst werden, wenn kein Auffahrunfall droht. Wer
für kleine und leichte Tiere plötzlich und für den Nachfolgeverkehr
überraschend bremst, dem kann laut Straßenverkehrsordnung bei einem
Auffahrunfall ein Mitverschulden angelastet werden.
WAS IST NACH EINEM WILDUNFALL ZU TUN?
Nach einem Wildunfall ist die Warnblinkanlage einzuschalten, die
Warnweste anzulegen und die Unfallstelle mit einem Pannendreieck
abzusichern. Bei Verletzten ist Erste Hilfe zu leisten und es sind
Rettung und Polizei zu verständigen. Auch Sachschaden ist der Polizei
zu melden. Wer ein verletztes oder totes Tier zurück lässt oder gar
mitnimmt und keine Anzeige erstattet, macht sich strafbar. Die
Polizei ist auch dann zu verständigen, wenn das angefahrene Tier
weiterläuft.
Wenn das Tier nicht berührt wurde oder flüchtig ist, trägt der Fahrer
die Beweislast für den Unfall. In jedem Fall sollte man die
Unfallstelle fotografieren und eventuelle Zeugen für die Versicherung
notieren. Der Schaden muss innerhalb einer Woche der Versicherung
gemeldet werden, das amtliche Protokoll zur Unfallaufnahme und die
sogenannte "Wildschadenbescheinigung" der Polizei dienen der
Kfz-Versicherung als Nachweis. Unfallspuren am Wagen dürfen nicht
beseitigt werden.
Schäden am eigenen Fahrzeug sind durch eine (Teil-)Kaskoversicherung
gedeckt, wenn ein Zusammenstoß mit einem Haarwild - also zum Beispiel
einem Reh, Hirsch, Wildschwein, Fuchs oder Hasen - stattgefunden hat.
Ob auch die Kollision mit Federwild (Fasan etc.) abgedeckt ist, ist
in den jeweiligen Kfz-Bedingungen nachzulesen. Kühe, Pferde, Hunde
und Katzen sind kein Haarwild, sondern Haus- und Nutztiere.
Unfallschäden durch einen Zusammenstoß mit diesen Tieren sind in der
Kaskoversicherung nicht gedeckt.
TABELLE
GENERALI WILDUNFALL-STATISTIK 2011 NACH BUNDESLÄNDERN:
(Anzahl Wildunfälle 2011)
Niederösterreich: 1.276
Oberösterreich: 1.090
Steiermark: 556
Wien: 459
Burgenland: 415
Kärnten/Osttirol: 277
Salzburg: 251
Tirol: 89
Vorarlberg: 43
GESAMT: 4.456
Rückfragehinweis:
Generali Gruppe Österreich
Mag. Christine Rohrer
Tel.: (01) 534 01-12446
mailto:[email protected]
www.generali.at
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