• 21.03.2012, 17:35:33
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"Verjährungsfrist" bei Tierquälerei viel zu kurz

Tierschutzstiftung fordert ein Jahr statt sechs Monate

Wien (OTS) - Nach derzeit geltender Gesetzeslage verjährt
Tierquälerei nach nur 6 Monaten. Selbst wenn handfeste Beweise in
Form von Foto- oder Videomaterial vorliegen, können die TäterInnen
ungeschoren davonkommen. Im schlimmsten Fall laufen die Aufdecker von
Tierquälerei selbst Gefahr verurteilt zu werden - wie im Fall eines
Vorarlberger Tierschützers. Für die Tierschutzstiftung ein
unhaltbarer Zustand!

Der Dornbirner Tierschützer und Polizist Albert R. übte heftige
Kritik an den brutalen Abrichtemethoden eines Hundetrainers, der
verbotene Hilfsmittel wie Stachelhalshand oder Elektroreizgerät
eingesetzt hatte. Dem Hundetrainer konnten die Verstöße gegen das
Tierschutzgesetz zwar nachgewiesen werden - jedoch nicht innerhalb
der sechsmonatigen Frist. Die Tierquälerei war 'verjährt', und der
couragierte Aufdecker wurde auf Unterlassung und Kreditschädigung
geklagt.

Im Fall der ehemaligen Weltmeisterin im Mondioring, Renate L.,
gibt es in Form von Videoaufnahmen klare Beweise für Tierquälerei:
Elektroreizgerät, Stachelhalsband, brutaler, beidhändiger Leinenruck.
Der Weltkynologenverband FCI hatte daraufhin die so genannte
'Schutzhundesportlerin' von Wettbewerben gesperrt. Die
österreichische Justiz hingegen scheitert an einer 6-Monatsfrist?

Alexander Willer, Kampagnenleiter der Tierschutzstiftung: "Ist
Tierquälerei weniger schlimm, wenn sie vor sieben Monaten begangen
wurde oder vor 8, 10, 12? Es kann nicht sein, dass jene, die
Tierquälerei aufdecken, kriminalisiert werden, während jene, die
gegen das Gesetz verstoßen, aufgrund einer viel zu gering bemessenen
Verjährungsfrist ungeschorenen davonkommen. Fälle wie diese führen
das Tierschutzgesetz ad absurdum."

Die Tierschutzstiftung fordert eine Anhebung der Verjährungsfrist
bei Tierquälerei von 6 Monaten auf ein Jahr. "Gemeinsam mit dem
Verband pro-tier werden wir uns bei Tierschutzminister Alois Stöger
für diese Gesetzesänderung stark machen."

Rückfragehinweis:
Mag. Alexander Willer
Tel.: 0650/6123325
Web: www.tierschutzstiftung.at

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