- 20.03.2012, 16:28:12
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WKO-Personaldienstleister: Besserer Lohn für gleiche Arbeit
Flenreiss: "Geplanter Belastungs-Doppelschlag gefährdet Wirtschaft und Arbeitsplätze"
Wien (OTS) - Gerhard Flenreiss, Bundesobmann der
Personaldienstleister in der WKO, stellt zu der heutigen Diskussion
zur geplanten Novelle des Arbeitskräfteüberlassunggesetzes (AÜG)
klar: "Zeitarbeit ist keine billige Variante für Unternehmen. Der
Kollektivvertrag der Zeitarbeiter liegt in den meisten Branchen 20 %
über dem dort geltenden Kollektivvertrag. Damit gibt es in den
meisten Fällen sogar besseren Lohn für gleiche Arbeit!" Mit der
Einführung des Kollektivvertrages wurde 2002 ein für Europa
vorbildlicher Umgang mit dem Thema Zeitarbeit begonnen. Der
Kollektivvertrag bietet Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und bietet
eine finanzielle Besserstellung für die meisten Zeitarbeitnehmer im
Vergleich zu den Kollektivverträgen der Einsatzgebiete. Und: "Der
Kollektivvertrag verhindert Lohndumping, weil soziale Absicherung und
Gehalt klar geregelt sind", so Flenreiss.
Die nun von der Gewerkschaft geforderten Änderungen im AÜG kämen
vor dem verändertem Hintergrund des "Stabilitätspakets" der
Bundesregierung einem Belastungsdoppelschlag für die Branche gleich.
Der von Sozialministerium und Gewerkschaft übermittelte Entwurf
könnte fatale Folgen für Österreichs Wirtschaft haben. So sieht
dieser Entwurf die verpflichtende Anwendung von auf Betriebsebene
abgeschlossenen Vereinbarungen auch für Zeitarbeiter vor - unabhängig
vom Kollektivvertrag. Zudem wird ein Arbeitgeberfonds für bereits
beendete Arbeitsverhältnisse gefordert, der ebenfalls bestehende
Kollektivverträge unterminieren würde. Auch soll die Auflösungsabgabe
von 110,- Euro an das Arbeitsmarktservice pro aufgelöstem
Dienstverhältnis auch bei einvernehmlicher Kündigung bzw. bei
Übernahme eines Zeitarbeiters in die Stammbelegschaft des
Unternehmens für Zeitarbeiter gelten. "Vor diesem Hintergrund stellt
sich zu Recht die Frage, wie ein eigener Branchen-Kollektivvertrag
für die Wirtschaft noch leistbar ist", so Flenreiss abschließend zur
Debatte über die Kündigung des Kollektivvertrags.
Rückfragehinweis:
KommR Gerhard Flenreiss Fachgruppenobmann der gewerblichen Dienstleister Wirtschaftskammer Wien Wirtschaftskammer Wien, Sparte Gewerbe und Handwerk Gewerbliche Dienstleister, Fachgruppe Wien Rudolf-Sallinger-Platz 1A-1030 Wien Telefon:+43 (0)1 514 50 2202, 2203 Email: [email protected]
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