• 20.03.2012, 16:00:36
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Falter: Beamten-Disziplinargericht im Bundeskanzleramt verhindert Entlassung von folternden und pädophilen Polizisten

Folter eines Afrikaners ist "allgemein begreiflich" und rechtfertigt keine Entlassung. Besitz von Kinderpornos ein "minderschweres Vergehen". Wien (OTS) - Die Wiener Wochenzeitung Falter veröffentlicht in ihrer morgen Mittwoch erscheinenden Ausgabe erschütternde Dokumente aus dem obersten Beamten-Disziplinargericht des Bundeskanzleramts. Die unter Verschluss gehaltenen Unterlagen der "Disziplinaroberkomission" geben tiefe Einblicke, mit welchen Argumenten folternde und pädophile Beamte vor Entlassungen geschützt werden. Es regieren Corpsgeist und Kameraderie, das Innenministerium ist machtlos und kann schwer kriminelle Polizisten nicht feuern. Die Kosten trägt der Steuerzahler. So berichtet der Falter, dass jene vier rechtskräftig verurteilten Polizisten, die im Jahr 2006 den Afrikaner Bakary J. in einer Lagerhalle solange prügelten, bis dessen Schädelknochen brach, dank rechtswidriger Urteile der Disziplinaroberkomission noch immer im Dienst sind. Die Folter (Treten, Prügeln, Scheinhinrichtung durch Anfahren mit einem Polizeiauto), so urteilte die Disziplinaroberkommission des Bundeskanzleramts in einem ersten Spruch, sei nämlich als "allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung" und daher "mildernd" zu interpretieren. Eine Entlassung sei "nicht gerechtfertigt". Auch das "provokante Verhalten" des Afrikaners sei für die Beamten mildernd zu werten. Der VwGH hob dieses Urteil zwar als rechtswidrig auf. Doch die Disziplinarkommission erließ im zweiten Anlauf wieder ein rechtswidriges Urteil. Ergebnis: zwei der vier Folterpolizisten, gut trainierte Wega-Beamte, wurden nun mit 43 und 48 Jahren in die Beamtenfrühpension geschickt. Die zwei anderen Folterpolizisten arbeiten wieder bei der WEGA und im Landeskriminalamt Wien. Der Falter berichtet auch über die Fälle zweier pädophiler Polizisten, die nicht entlassen wurden. Die Beamten aus Niederösterreich wurden wegen des Besitzes tausender Kinderpornos zu sechs, bzw. vier Monaten Haft verurteilt. Das Disziplinargericht im Bundeskanzleramt schickte sie zurück aufs Wachzimmer. Der Besitz von Kinderpornos, so die Begründung, sei nur ein "minderschweres Vergehen". Ein ausführlicher Bericht erscheint im morgen erscheinenden Falter Rückfragehinweis: ~ Dr. Florian Klenk Stv. Chefredakteur Falter Marc Aurelstraße 9 1011 Wien Tel: 0043/1/53660924 [email protected] ~ Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/6237/aom *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0267 2012-03-20/16:00 201600 Mär 12

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