• 19.03.2012, 14:18:07
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"Ländle"-Klage gegen AKW Mühleberg nimmt konkrete Gestalt an

LH Wallner und LR Schwärzler: Klagsschrift soll bis Ende April stehen und eingebracht werden können

Bregenz (OTS/VLK) - Christian Hadeyer, einer der beiden
Rechtsanwälte, die Vorarlbergs Klage gegen das Schweizer AKW
Mühleberg vorbereiten, hat am Montag (19. März 2012) Landeshauptmann
Markus Wallner, Umweltlandesrat Erich Schwärzler, die Obleute der
vier Landtagsklubs Roland Frühstück, Dieter Egger, Johannes Rauch und
Michael Ritsch sowie Hildegard Breiner als Vertreterin der
Umweltorganisationen über den aktuellen Stand der Vorarbeiten
informiert.

Laut Hadeyer sei die Klage Vorarlbergs gegen das AKW Mühleberg
weiter sinnvoll. Daran habe auch das jüngste Urteil des Schweizer
Bundesverwaltungsgerichtes nichts geändert. Laut dieser Entscheidung
müsste die Anlage bis Juni 2013 stillgelegt werden, wenn nicht massiv
in ein umfassendes Instandhaltungskonzept investiert wird. Der
AKW-Betreiber hat bereits angekündigt, sich gegen den Entzug der
unbefristeten Betriebsbewilligung wehren zu wollen. "Vorarlbergs
Klage bleibt damit aufrecht", betonen Landeshauptmann Wallner und
Landesrat Schwärzler sowie die klagenden Klubobleute und Hildgard
Breiner.

Derzeit laufen die Vorbereitungen auf zwei Schienen: der
oberösterreichische Rechtsanwalt Hadeyer, ausgewiesener Experte im
Thema, arbeitet an der Vorbereitung einer zivilrechtlichen Klage auf
Unterlassung einer erhöhten Gefährdung. Die Klagen, die
parteiübergreifend von den Obleuten der vier Landtagsklubs Roland
Frühstück, Dieter Egger, Johannes Rauch und Michael Ritsch sowie
Hildegard Breiner als Vertreterin der Umweltorganisationen
angestrengt werden, werden nach Fertigstellung am Landesgericht in
Feldkirch eingebracht. Im Vordergrund stehen die Sicherheitsmängel im
AKW Mühleberg. Mehrere Gutachten befinden sich in Ausarbeitung, die
technische Mängel ebenso wie das Gefährdungspotential für Vorarlberg
bei einem Störfall beleuchten. Gleichzeitig arbeitet der Berner
Rechtsanwalt Rainer Weibel an einem Antrag auf Entzug der
Betriebsbewilligung, der in der Schweiz eingebracht wird und mit dem
eine Betriebseinstellung erreicht werden soll.

"Ziel ist, die Klage bzw. den Antrag, wenn möglich zeitgleich, bis
Ende April vorzubereiten und einzubringen", betont Umweltlandesrat
Schwärzler. Ist die Klage am Landesgericht eingebracht, hat der
AKW-Betreiber vier Wochen lang Zeit, darauf zu antworten. Die erste
Verhandlung ist für Herbst dieses Jahres zu erwarten, so Schwärzler.

Rückfragehinweis:

Landespressestelle Vorarlberg
   Tel.: 05574/511-20145, Fax: 05574/511-920196
   mailto:[email protected]
   http://www.vorarlberg.at/presse
   
   Hotline: 0664/625 56 68, 625 56 67

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