- 19.03.2012, 09:44:12
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BZÖ-Grosz: U-Richter sofort wieder einführen - RH-Bericht 2011 als Basis für Reform der Staatsanwaltschaften
"Abschaffung der Untersuchungsrichter war der größte Sündenfall in der österreichischen Justizgeschichte"
Graz/Wien (OTS) - Eine umfassende Reform der
Staatsanwaltschaften,forderte heute BZÖ-Justizsprecher Abg. Gerald
Grosz. Der bereits eingerichtete Unterschuss des Justizausschusses
zur Evaluierung der Strafprozessreform und der Wiedereinführung der
Untersuchungsrichter werde die Notwendigkeit einer Reform deutlich
darstellen, zeigt sich der Justizsprecher überzeugt und ortet seitens
aller Parteien und Experten - außer der Staatsanwaltschaft - massiven
Handlungsbedarf. "Man braucht die Staatsanwaltschaft nicht zusätzlich
kritisieren, der unabhängige und objektive Rechnungshofbericht aus
dem Jahr 2011 über die Arbeit der Staatsanwaltschaften spricht für
sich", erinnert der BZÖ-Mandatar an die verheerende Kritik anhand von
800 exemplarischen Ermittlungsverfahren.
Die Prüfer des Rechnungshofes kritisierten die Zusammenarbeit der
Staatsanwälte mit den Ermittlungsbehörden, vermissten ausreichende
Kontrolle und stellten den Staatsanwälten ein geringes Maß an
wirtschaftlicher Weiterbildung aus. "Diese Kritik ist nach wie vor
aufrecht, die Situation hat sich noch verschlimmert. Der
Tierschützerprozess, die Verschleppung der Strasser-Akten, der
möglicherweise illegale Datenverkauf der Justiz - ein quasi
institutionalisierter Amtsmissbrauch und Geheimnisverrat, die
gescheiterten Diversionswünsche der Staatsanwälte bei der Korruption,
schwere Ermittlungsfehler im Falle der Kampusch-Entführung oder lange
und ergebnislose Ermittlungsverfahren sind doch keine Erfindungen von
Justizkritikern, sondern entsprechen der Wahrnehmung sämtlicher
Beobachter der österreichischen Justiz. Bei einem guten Viertel der
Ermittlungsverfahren ist das Menschenrecht auf ein faires Verfahren
außer Kraft gesetzt", fasst der BZÖ-Justizsprecher die Kritik von
allen Seiten zusammen.
Die Wiedereinführung der Untersuchungsrichter, die Einrichtung eines
parlamentarischen Ausschusses zur Kontrolle der Staatsanwaltschaften
oder ein politisches Betätigungsverbot und die Offenlegungspflicht
von Nebentätigkeiten und Vereinsmitgliedschaften von
Justizangehörigen seien sicherlich gute Maßnahmen zur
Wiederherstellung des Vertrauens in die Justiz. Darüber müsse man
rasch diskutieren, hofft Grosz auf Ergebnisse des parlamentarischen
Unterausschusses.
"Die Staatsanwälte sind ein kontrollloser Staat im Staat. Wir dürfen
es nicht zulassen, dass sich hier einige Damen und Herren über das
Recht stellen können. Ein Staatsanwalt ist Vertreter der Anklage und
kann daher schon im Vorverfahren keine objektive Stellung einnehmen.
Durch die Darstellung des Staatsanwaltes als "Quasi-Richter" kommt es
ja nicht nur zu Vorverurteilungen, sondern vor allem zur mittlerweile
breit kritisierten Dauer von jahrelangen Ermittlungsverfahren. Zudem
ist es trauriges Faktum und nicht zuletzt durch Aktenvermerke der SPÖ
über die Infiltrierung der Justiz bestätigt, dass die
Staatsanwaltschaften die letzten Jahre und Jahrzehnte teilweise
parteipolitisch besetzt wurden. Die Tragweite dieser Personalpolitik
rächte sich spätestens mit der Abschaffung der Untersuchungsrichter.
Die war der größte Sündenfall der heimischen Justizpolitik, so der
BZÖ-Justizsprecher.
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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