- 14.03.2012, 17:30:17
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KORREKTUR zu OTS204 von heute: Behinderte Kinder haben Recht auf Reha
Land NÖ drückt sich vor Verantwortung
Wien (OTS/AKNÖ) - In der heutigen OTS204 wurden irrtümlicherweise
die Zuständigkeiten verwechselt. Im vorletzten Absatz muss es
richtigerweise heißen: "Denn für angeborene Behinderungen ist das
jeweilige Bundesland zuständig, für erworbene die Krankenkasse."
Korrigierte Fassung:
Entrüstet zeigt sich AKNÖ-Präsident Hermann Haneder angesichts der
aktuelle Situation von Reha-Maßnahmen für behinderte Kinder in
Niederösterreich. Denn die eigentlich zuständige Behörde, das Land
NÖ, ist nicht bereit, Kosten für die Kinderreha übernehmen. "Es ist
eine Schande, dass sich die Behindertenhilfe des Landes vor der
Verantwortung drückt", zeigt sich AKNÖ-Präsident Hermann Haneder
betroffen.
Familien mit kranken Kindern, die eine Reha brauchen, haben es schon
schwer genug. Da ist es wenig hilfreich, wenn unnötige
Zuständigkeitsdebatten die Situation verschärfen. Denn derzeit
übernimmt die NÖGKK alle Kosten für Kinderreha, obwohl sie das
eigentlich nicht müsste. Rund ein Drittel aller Kinder, denen die
Kasse Reha-Aufenthalte gewährt, fallen nämlich in die Zuständigkeit
der Behindertenhilfe des Landes NÖ. Aber scheinbar will man sich dort
nicht um diese Kinder kümmern. Denn laut NÖGKK wurde vom Land in den
letzten Jahren kein einziger Reha-Aufenthalt bewilligt und es
bestehen auch keine Verträge mit stationären Reha-Einrichtungen. "Die
NÖGKK leistet hier Pionierarbeit. Würde sie nicht einspringen und die
Kosten übernehmen, gäbe es für behinderte Kinder keine
Reha-Angebote", zeigt sich AKNÖ-Präsident Haneder empört.
Aufgerüttelt von der Initiative der NÖGKK fordert die Arbeiterkammer
eine grundsätzliche Debatte über Maßnahmen zur Kindergesundheit. "Das
Beispiel zeigt sehr deutlich, wie veraltet der Begriff Krankheit
mittlerweile ist", sagt Dr. Bernhard Rupp MBA, Gesundheitsexperte der
AKNÖ. "Die Unterscheidung zwischen angeborenen und erworbenen
Krankheiten ist fragwürdig", so der Experte. Denn für angeborene
Behinderungen ist das jeweilige Bundesland zuständig, für erworbene
die Krankenkasse. "Wir brauchen dringend einen gesetzlichen
Rechtsanspruch für Kinder auf Rehabilitation, optimal mit der
Finanzierung aus einer Hand", so die Forderung von Dr. Bernhard Rupp.
Länder entlasten, Kassen stärken
Weiters wünscht sich die AKNÖ auch grundlegende Diskussionen über die
Finanzierung von Sozialhilfe und Krankenversicherung. Wenn die
Krankenversicherung Aufgaben übernimmt, können die Länder entlastet
werden. Den Krankenkassen müssen natürlich die notwendigen Mittel zur
Verfügung gestellt werden, heißt es aus der Arbeiterkammer. "Vorerst
ist es aber wichtig, dass die Verantwortlichen des Landes endlich
aktiv zu werden und behinderten Kindern stationäre Reha-Aufenthalte
ermöglichen", so der Appell von AKNÖ-Präsident Hermann Haneder.
Rückfragehinweis:
AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (01) 58883-1260 bzw. 0664/5342528
mailto:[email protected]
http://noe.arbeiterkammer.at
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