- 14.03.2012, 13:57:07
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Geplante Neuregelung der Forschungsprämie bringt Probleme in der Praxis
Experten warnen vor Verschlechterung für forschende KMUs und schlagen verbesserten Lösungsansatz vor
Wien (OTS) - Das StabG 2012 bringt u.a. eine Neuregelung bei der
Prüfung der Forschungsprämie, welche die Treffsicherheit erhöhen soll
und durch die strengere Vergabe geplante Einsparungen von 40 Mio.
Euro/ Jahr vorsieht.
"Die geplante Neuregelung bei der Forschungsprämie ist
grundsätzlich positiv zu beurteilen, um eine erhöhte Treffsicherheit
dieses sehr wichtigen Förderinstruments zu erzielen und
Steuermissbrauch zu verhindern. In der Praxis können durch Teile des
vorliegenden Gesetzesentwurfs erhebliche bürokratische Hürden
entstehen, welche speziell die Forschungs- und
Entwicklungstätigkeiten innovativer Klein- und Mittelunternehmen
unverhältnismäßig behindern", warnt Dr. Wolfgang König von der ITS
Steuerberatungskanzlei. "Bei typischen KMU Forschungsprojekten würde
der Prüfungs- und Verwaltungsaufwand für ein seriöses Gutachten einen
Großteil der tatsächlich gewährten Forschungsprämie ausmachen. Je
kleiner die Forschungsprojekte, desto unverhältnismäßiger wird der im
derzeitigen Entwurf vorgeschriebene Prüfungsaufwand", so König
weiter.
Es ist damit zu rechnen, dass die erhofften Einsparungen durch den
zusätzlichen Prüfungsaufwand und somit von neuen Verwaltungskosten
aufgezehrt werden. Speziell KMU-Betriebe und Start-Ups könnten
aufgrund des neuen Prüfungsmodus keine Forschungsprämie mehr erhalten
oder durch den erhöhten Aufwand abgeschreckt werden. Aus
Experten-Sicht wird der vorliegende neue § 108c Absatz 7 EStG in der
Praxis die Ziele nicht erreichen, sondern vielmehr negative Effekte
für den Forschungsstandort Österreich haben.
Als Lösungsweg schlägt Dr. König die Präzisierung des
Gesetzestextes und die Einführung einer Projekt-Mindestgröße
("Größenschwelle") für die verpflichtende Prüfung vor. Typische
kleine KMU-Forschungsprojekte könnten somit unbürokratisch und
kosteneffizient gefördert werden und jederzeit, z.B. bei Verdacht auf
Steuermissbrauch, genau geprüft werden. Damit würde einerseits die
geplante Treffsicherheit beibehalten und gleichzeitig eine
Vereinfachung erzielt werden.
"Unseren Lösungsvorschlag haben wir den politischen
Verantwortlichen vorgestellt, und hoffen im Sinne unserer Klienten
auf eine praxisorientierte Lösung", so Dr. König, ITS-Steuerberatung
abschließend.
ITS-International Tax-Service Steuerberatungs-GmbH & Co. KG ist
die führende Steuerberatungskanzlei zum Thema Forschungsförderung.
ITS ist für viele österreichische und internationale Unternehmen mit
Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt tätig.
Rückfragehinweis:
Dr. Wolfgang König ITS-International Tax-Service Steuerberatungs-GmbH & Co. KG Linke Wienzeile 4/1/8, 1060 Wien Mobil: +43 (0) 676 5910159 Tel.: +43(0) 1 5850450 Fax: +43(0) 1 5850450-111 E-Mail: wolfgang.koenig@tax-service.at
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