- 13.03.2012, 18:21:39
- /
- OTS0230 OTW0230
Kein rechtskräftiges Urteil gegen Lyoness
Entscheidung liegt erst in einigen Monaten vor - Verzicht auf Parteieneinvernahme - Unternehmen legt Berufung ein
Graz (OTS) - Die Lyoness AG stellt richtig: Aus der heutigen
Verhandlung vor dem Bezirksgericht für Handelssachen Wien liegt kein
rechtskräftiges oder exekutierbares Urteil vor. Vielmehr trifft zu,
dass der zuständige Richter in der Verhandlung eine Entscheidung
unter Verzicht auf sämtliche Parteien- oder Zeugeneinvernahmen
verkündete. Den Klägern soll in verkürztem Verfahren ohne
Beweisverfahren rechtgegeben werden.
Mathias Vorbach, Unternehmenssprecher von Lyoness: "Diese
Vorgehensweise ist äußerst ungewöhnlich und für uns in keiner Weise
nachvollziehbar. Die Verhandlung wurde ohne jegliches Beweisverfahren
durchgeführt, dabei wurden wesentliche Fakten und Tatsachen nicht
berücksichtigt." Lyoness legte deshalb sofort das Rechtsmittel der
Berufung ein. Sobald ein schriftliches Urteil vorliegt - was
voraussichtlich in einigen Monaten der Fall sein wird -, wird Lyoness
die Entscheidung in nächster Instanz bekämpfen.
Vorbach: "Wir werden im Zuge der neuerlichen Verhandlung darlegen,
dass sämtliche Werbemaßnahmen völlig korrekt durchgeführt wurden. Aus
unserer Sicht haben wir eindeutig keine kapitalmarktrechtliche
Prospektpflicht verletzt." Die in Aussicht gestellte Entscheidung
bildet eine nicht nachvollziehbare juristische Einzelmeinung, so
Vorbach weiter: "Wie die rechtskräftige Entscheidung schlussendlich
aussehen wird, bleibt abzuwarten. Wir rechnen damit, dass unserer
Argumentation gefolgt werden wird."
Rückfragehinweis:
Mathias Vorbach
E-Mail: [email protected]
Tel. +43 (0)316 7077 - 480
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | LYO






