• 12.03.2012, 09:05:44
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Heute wird Schweine-Kastenstandverbot Gesetz - mit 21 Jahren Übergangsfrist!

Trotz Einigung in Kastenstandfrage klagt die Landwirtschaftskammer NÖ den VGT-Obmann auf Unterlassung weiterer Anstiftung zu zivilem Ungehorsam gegen die Kammer

Wien (OTS) - Nach einer intensiven Tierschutzkampagne, in deren
Verlauf es auch zu Aktionen des zivilen Ungehorsams wie Besetzungen,
Blockaden und spontanen Protesten bei öffentlichen Auftritten des
Landwirtschaftsministers gekommen war, wurde zu Weihnachten 2011
letztendlich ein Kompromiss in der Frage der Kastenstandhaltung von
Mutterschweinen erzielt. Ab heute ist diese Verordnung durch
Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes gültig, unterschrieben von
Tierschutzminister Stöger mit Zustimmung von Landwirtschaftsminister
Berlakovich.

Ab 2013 gilt für alle danach neugebauten, umgebauten oder erstmals
in Betrieb genommenen Anlagen sowie für jene, die die Anforderungen
ohne bauliche Maßnahmen einhalten können, dass Mutterschweine "für
den Zeitraum des Deckens, jedoch höchstens für 10 Tage" in
Kastenständen gehalten werden dürfen.

Ab 2033 darf kein Betrieb seine Muttertiere während der 5 Wochen
um Geburt und Säugen der Ferkel länger als "bis zum Ende der
kritischen Lebensphase der Saugferkel" in Kastenständen halten. Eine
ebenfalls in einer eigenen heute erlassenen Verordnung neu gegründete
Fachstelle an der veterinärmedizinischen Uni Wien soll bis 2018
festlegen, wie lange diese kritische Lebensphase der Saugferkel
dauert.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: "Eine 80% Mehrheit der Bevölkerung
wollte ein echtes Kastenstandverbot, leider konnte die Lobby der
Tierindustrie durch ihren undemokratischen Einfluss eine Verwässerung
des Verbots erreichen. So tritt es erst in 21 (!) Jahren in Kraft und
erlaubt weiterhin die Haltung von Schweinemüttern in Kastenständen
für eine bis 2018 noch festzulegende Anzahl von Ausnahmetagen. Was
die Tierindustrie von Demokratie hält, zeigt sie auch in einer
Zivilklage gegen mich. Die Landwirtschaftskammer NÖ fordert vom
Bezirksgericht in St. Pölten, es solle mir untersagen in Zukunft
TierschützerInnen dazu anzustiften, Aktionen des zivilen Ungehorsams
gegen die Landwirtschaftskammer durchzuführen. Das Verfahren beginnt
am 22. März. Statt sich dem Mehrheitswillen zu beugen, versucht die
Tierindustrie den Tierschutz durch Klagen zum Schweigen zu bringen,
während sie sich gleichzeitig an Subventionen bereichert. Wer von den
Steuern der Mehrheit finanziert werden will, soll sich auch den
Vorgaben dieser Mehrheit entsprechend verhalten!"

Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch, Email: martin.balluch@vgt.at, Tel.: 01/9291498

Verein Gegen Tierfabriken, Email: office@vgt.at

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