- 09.03.2012, 13:18:39
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Land beschloss Corporate Governance-Kodex
Brenner: Landesregierung einigte sich auf Kodex / Salzburg ist Bundesländer-Vorreiter
Salzburg (OTS) - "Der Salzburg Corporate Governance-Kodex ist
jetzt von der Landesregierung mit einem ein-stimmigen
Regierungsbeschluss verabschiedet worden und kann somit in Kraft
treten." Das betonte Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. David
Brenner heute, Freitag, 9. März. "Uns ist es darum gegangen, mehr
Transparenz und klare Kontroll-Regelungen beziehungsweise Vor-gaben
für die Zusammenarbeit zwischen öffentlichem Eigentümer und einzelnen
Unternehmen zu schaffen. Das ist uns gelungen - und das ist
österreichweit einzigartig. Denn Salzburg ist jetzt das erste
Bundesland, das einen solchen Kodex hat. Außerdem sind die Regelungen
des Salzburg Corporate Governance-Kodex auch von jenen Unternehmen
anzuwenden, in denen es keinen Aufsichtsrat, sondern beispielsweise
nur Beiräte gibt. Er geht damit weit über die gesetzlichen
Vorschriften im Unternehmensgesetzbuch hinaus. Hinter uns liegt ein
langer Weg intensiver Arbeit. Aber nun können wir ein Ergebnis
vorlegen, das sich wirklich sehen lassen kann." So resümiert
Finanzreferent David Brenner den endgültigen Durchbruch beim
"Salzburg Corporate Governance-Kodex" (SCGK).
"Zu 99 Prozent entspricht der Kodex dem, was wir bereits im Vorjahr
vorgelegt hatten. Aber es waren eben noch sinnvolle inhaltliche
Ergänzungen vorzunehmen, um endgültig das Einver-nehmen der gesamten
Landesregierung herzustellen", so Brenner, der auch dem
Koalitions-partner für sein konstruktives Mitwirken dankte.
Nun gebe es einen speziell auf die Salzburger Bedürfnisse
zugeschnittenen Kodex für jene Unternehmen und Betriebe, die
überwiegend im öffentlichen Eigentum stehen und nicht an der Börse
notieren. Er enthält alle relevanten Vorschriften für eine
verantwortungsvolle Unterneh-mensführung im Interesse der
Allgemeinheit.
"Der Kodex regelt in Zukunft für jene Gesellschaften, an denen das
Land mehr als 50 Prozent der Anteile hält, die Rahmenbedingungen für
die Kooperation zwischen Geschäftsführung, Auf-sichtsrat und
Eigentümer. Wir schaffen damit einen einheitlichen Überbau zu den
bisherigen Gesellschaftsverträgen, Geschäftsordnungen oder
Manager-Zielvereinbarungen. Auch bei Un-ternehmen mit einem
Landes-Anteil zwischen 25 und 50 Prozent werden wir uns nach Kräften
bemühen, möglichst bald das Einvernehmen mit den anderen
Gesellschaftern herzustellen und einen Beschluss herbeizuführen, dass
auch hier der SCGK anzuwenden ist."
Gerade heute sei Vertrauen wichtiger denn je. "Und die
Salzburgerinnen und Salzburger kön-nen Vertrauen in unsere
öffentlichen Unternehmen haben. Denn sie sichern die Versorgung und
Infrastruktur in Salzburg. Und diese Unternehmen haben in den
vergangenen Jahren eine lupenreine wirtschaftliche Performance
hingelegt. Das Vertrauen ist also berechtigt und wird mit den SCGK
noch weiter gefestigt", betonte Brenner.
Die wichtigsten Neuerungen
\x{2588} - Verpflichtung der Landesbeteiligungen und ihrer
Tochtergesellschaften zur Einhaltung des Land Salzburg Corporate
Governance Kodex; jährliche Entsprechungserklärungen über die
Einhaltung der Kodex-Regelungen durch Geschäftsführung und
Aufsichtsräte.
\x{2588} Quartalsberichte, auch bei Gesellschaften ohne Aufsichtsrat,
entsprechend den Controlling-Richtlinien des Bundes.
\x{2588} Verpflichtendes Risikomanagement und Risikocontrolling sowie
diesbezüglicher Report in den Quartalsberichten.
\x{2588} Transparenz der Manager-Gehälter: Alle Geschäftsführer/Vorstände
stimmen grundsätzlich einer Gehalts-Offenlegung zu.
\x{2588} Manager-Haftpflichtversicherungen: Nur mit Zustimmung des
Eigentümers und unter Ver-einbarung eines angemessenen Selbstbehalts.
\x{2588} Offenlegung von Aufsichtsrats-Entschädigungen: Veröffentlichung im
Jahresabschluss.
\x{2588} Schrittweise Anhebung der Frauenquote in Aufsichtsräten auf 35
Prozent.
\x{2588} Personen, die das Land Salzburg im Aufsichtsrat vertreten, dürfen
nicht mehr als fünf Auf-sichtsrats-Funktionen übernehmen.
\x{2588} Zustimmungspflicht der Gesellschafter zu Berater- oder sonstigen
Dienstleistungs-Aufträgen von Aufsichtsrats-Mitgliedern.
\x{2588} Verpflichtende Offenlegung von Interessenkonflikten von
Geschäftsführern/Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern (allenfalls
Beendigung der Funktion).
\x{2588} Verpflichtende begleitende Kontrolle bei zeitlich befristeten
Großprojekten und Veranstal-tungen im Sport-, Kultur-, Tourismus- und
Eventbereich mit einem Budgetvolumen von mehr als 850.000 Euro pro
Jahr, sofern das Land Vereinsmitglied oder Gesellschafter ist.
Die wichtigsten Ergänzungen nach Beratung und Beschlussfassung der
Landesregierung:
\x{2588} In Unternehmen mit Basis-Versorgungsauftrag werden künftig neben
betriebswirtschaftli-chen Kennzahlen auch die Erreichung von
Unternehmenszielen (z.B. Mitarbeiter-Zufriedenheit,
Gemeinwohl-Orientierung, Nachhaltigkeit) in messbarer Weise
Vorausset-zung für die Auszahlung allfälliger "variabler
Bezugsbestandteile" (leistungs- und erfolgsori-entierte Prämien)
sein.
\x{2588} Sämtliche künftig abgeschlossenen Geschäftsführerverträge
beziehungsweise Vorstands-verträge müssen eine Bestimmung enthalten,
wonach der Geschäftsführer (bzw. das jewei-lige Vorstandsmitglied)
die Regeln dieses Land Salzburg Corporate Governance-Kodex
einzuhalten hat. In den Dienstvertrag sind entsprechende Sanktionen
im Falle von Zuwider-handlungen aufzunehmen. Diese können bis zur
Entlassung reichen.
Der vollständige Land Salzburg Corporate Governance-Kodex ist ab
sofort im Internet verfüg-bar.q52-14
Rückfragehinweis:
Landespressebüro Salzburg - Medien- und Marketingzentrum
Chefredakteurin Mag. Karin Gföllner
Tel.: (0662) 80 42 / 24 33
mailto:[email protected]
http://www.salzburg.gv.at
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