- 09.03.2012, 09:19:20
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Jank: "Verhandlungserfolg bei Parkkarten-Regelung für 45.000 Unter-nehmer durchgesetzt"
Einigung von WK Wien und Stadt - Ungleichbehandlung der Unternehmer beseitigt - Parkkarte f. jeden Unternehmer ab 1.7. erreicht - 45.000 Betriebe profitieren.
Wien (OTS) - 9.3.2012 - Erfreut zeigt sich Brigitte Jank,
Präsidentin der Wirtschaftskammer Wien, über die mit Wirksamkeit 1.
Juli 2012 getroffene Einigung zur Neuregelgung des Parkkartenbezugs
für Unternehmer. Seit Wochen haben Wirtschaftskammer Wien und Stadt
Wien intensiv über eine unternehmerfreundliche Vergabe von Parkkarten
(Parkpickerl) verhandelt - mit Erfolg. Ab sofort hat jeder
Wirtschaftstreibende in Bezirken mit Parkraumbewirtschaftung Anspruch
auf ein Parkpickerl. Bisher war der Bezug einer Parkkarte wenigen
Unternehmen vorbehalten. Gleichzeitig wird das Antragsverfahren
deutlich vereinfacht und orientiert sich künftig an den Bedürfnissen
der Wirtschaftstreibenden.
"Durch die von der Stadt geplante Ausweitung der
Parkraumbewirtschaftung auf die Bezirke außerhalb des Gürtels hätte
sich die Situation für Wiens Unternehmer weiter verschärft", so Jank,
"Ohne eine wirtschaftsorientierte Einigung, die die Anliegen der
lokalen Betriebe berücksichtigt, hätte Wien viele Unternehmen ins
Umland verloren. Ich freue mich, dass die Einigung mit der
Stadtregierung gelungen ist und Unternehmer mit Bewohnern
gleichgestellt sind." Von der neuen Regelung profitieren rund 45.000
Unternehmen in Bezirken mit Parkraumbewirtschaftung. Bisher besaßen
70 Prozent der Betriebe mit Transportbedarf in den Bezirken mit
Parkraumbewirtschaftung kein Parkpickerl, obwohl sie für
geschäftliche Transportwege ein Fahrzeug nutzen.
Erfolge für Unternehmer im Detail:
- Künftig sind Unternehmer mit Anrainern gleichgestellt und haben zu
gleichen finanziellen Bedingungen Anspruch auf eine Parkkarte. Bisher
gab es für Betriebe nur ausnahmsweise und mit umfangreichen Auflagen
ein Pickerl.
- Neu ist auch, dass ein Parkpickerl für jede Art von LKW (nun auch
über 3,5t) oder PKW beantragt werden kann. Mit Ausnahme einer
geringen Einschränkung kann nun für fast alle (95 Prozent)
handelsüblichen KFZ eine Parkkarte erteilt werden. Nach der
bisherigen Regelung war dies lediglich für LKW bis 3,5t und Kombis
möglich.
- Der betriebliche Bedarf ist bei Beantragung unbürokratisch etwa
anhand von Rechnungen oder Kundenaufträgen zu dokumentieren. Die
bestehende sehr aufwändige und praxisferne Nachweisverpflichtung
wurde stark vereinfacht.
- Unternehmer haben nunmehr auch Anspruch auf eine Parkkarte sowohl
am Wohnort wie auch am Betriebsstandort.
- Liegen mehrere Standorte oder Werkstätten in unterschiedlichen
Bezirken vor, können Parkkarten in bis zu vier Bezirken beantragt
werden.
- Erleichterungen wird es auch für KFZ-Händler und -Werkstätten,
Fahrschulen oder Hotels geben.
"Mit dem neuen Kriterienkatalog für Unternehmer werden der
Parkraumbewirtschaftung die schärfsten Zähne gezogen. Es ist uns
gemeinsam mit Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou sowie den
Verkehrssprechern Karl-Heinz Hora und Rüdiger Maresch gelungen, jene
Maßnahmen festzuschreiben, die den Verbleib am bestehenden Standort
absichern helfen, denn die Debatte über die Ausweitung der
Parkraumbewirtschaftung hat bei den Unternehmern für erheblichen
Unmut und Verunsicherung gesorgt", so Jank. Die Fortschreibung der
bisherigen, restriktiven Zuerkennung einer Parkkarte hätte die
Wirtschaftskraft der Unternehmen geschwächt und Abwanderung aus Wien
ausgelöst.
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Wien Martin Sattler Presse & Medienmanagement Tel.: 01 51450-1314 mailto:[email protected] http://www.wko.at/wien
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