• 08.03.2012, 12:38:35
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ÖVP Hernals: Vorwurf des Verfassungsbruchs bei Parkpickerlbeschluss - Beschluss sistiert

Offensichtliche Unzulässigkeit des rot-grünen Parkpickerlantrags vom Vorsitzenden der Bezirksvertretung bewusst ignoriert

Wien (OTS) - Zu einem Eklat zum Thema Parkpickerl kam es in der
Hernalser Bezirksvertretung. Der Antrag von SPÖ und Grünen auf
Einführung der Parkraumbewirtschaftung war dermaßen schlampig
formuliert, dass er in mehrfacher Hinsicht nicht den Vorgaben der
Wiener Stadtverfassung entsprach und vom Vorsitzenden der
Bezirksvertretung eigentlich nicht hätte zugelassen werden dürfen.

Die ÖVP hatte deshalb gleich zu Beginn der Sitzung des Hernalser
Bezirksparlaments die Nichtzulassung gefordert. Als Begründung wurde
angeführt, dass laut Antrag ganz konkret die MA 46 und 28
Verordnungen zur flächendeckenden Kurzparkzone erlassen sollen, dies
aber rechtlich unmöglich sei, da nur der Magistrat der Stadt Wien als
Einheitsbehörde solche Verordnung erlassen könne, nicht aber einzelne
Abteilungen.

Darüber war Punkt 4 des Antrags über die Kostenaufnahme der
Parkpickerleinführung ins Bezirksbudget und diesbezüglicher
Haushaltskontoeinrichtung unübersehbar an die Hernalser
Bezirksvertretung gerichtet. Gemäß § 104 der Stadtverfassung darf die
Bezirksvertretung Anträge allerdings nur an a n d e r e Organe der
Verwaltung stellen, niemals aber an sich selbst. Darüber hinaus
dürfen laut Stadtverfassung Gebühren nicht Gegenstand von Anträgen
der Bezirksvertretungen sein. Der Antrag "Einführung der
Parkraumbewirtschaftung in Hernals" ist inhaltlich allerdings nichts
anderes, als auch im 17. Bezirk künftig flächendeckend Gebühren für
das Parken zu verlangen. Auch aus diesem Grund wäre der Antrag nicht
zuzulassen gewesen.

Die Überprüfung auf Unzulässigkeit von Anträgen ist vom Vorsitzenden
amtswegig, das heißt auch unaufgefordert, durchzuführen. Dazu steht
ihm der Rechtsdienst des Magistrats zur Verfügung. Ist ein Antrag
unzulässig, ist er nicht zur Verhandlung zuzulassen. "Obwohl wir die
Nichtzulassung mehrmals dringlich verlangt hatten, wurden unsere
Einwände vom SP-Vorsitzenden Sas nicht einmal ignoriert", ist der
Hernalser VP-Klubchef Martin Hartberger fassungslos über das seiner
Ansicht nach inakzeptable Vorgehen, das einer westlichen Demokratie
nicht würdig sei.

Und als ob das alles noch nicht genug wäre, wurde bei der Abstimmung
auch noch der von der ÖVP Hernals eingebrachte Antrag auf Zuweisung
des Antrags zum Finanzausschuss, um dort die noch völlig ungeklärte
Kostenfrage der Parkpickerleinführung zu erörtern, nicht abgestimmt,
sondern der Antrag von Rot-Grün gleich direkt beschlossen.

"Mir ist kein Fall bekannt, wo sich ein Vorsitzender einer
Bezirksvertretung bei einem Antrag so unverfroren über diverse
verbindliche Regeln hinwegsetzte, zu deren Überwachung und
Durchsetzung er eigentlich verpflichtet wäre", ist Hartberger
entsetzt. Damit habe er sich als Vorsitzender der Bezirksvertretung
leider nachhaltig disqualifiziert. Leider begreift er sich als
Vorsitzender offensichtlich ausschließlich als verlängerter Arm der
SPÖ-Parteizentrale und nicht - wie es die Funktion verlangt - als
unparteiischer Verhandlungsleiter.

ÖVP beantragte Sistierung des Beschlusses - nun ist der
Bürgermeister am Wort

Die ÖVP Hernals hat noch in der Sitzung die Sistierung des rechtlich
mangelhaften Parkpickerlbeschlusses beantragt, was bedeutet, dass der
Beschluss über die Parkpickerleinführung derzeit nicht wirksam ist:
Wenn eine Bezirksvertretung Beschlüsse fasst, welche gegen ein Gesetz
verstoßen oder den Wirkungsbereich der Bezirksvertretung oder des
Ausschusses der Bezirksvertretung überschreiten, ist der
Bezirksvorsteher verpflichtet, ihre Ausführung aufzuschieben und
hierüber innerhalb von 14 Tagen die Entscheidung des Bürgermeisters
einzuholen. "Das schreibt § 65 der Stadtverfassung so vor. Es wird
spannend, ob der Bürgermeister seine eigenen Spielregeln, von denen
er ja derzeit so gerne spricht, auch wirklich einzuhalten bereit
ist", so VP-Klubchef Hartberger abschließend.

Rückfragehinweis:
ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien
Tel.: T: (+43-1) 4000/81 913, F:(+43-1)4000/99 819 60
mailto:[email protected]

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