- 08.03.2012, 12:00:57
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ÖVP-Vorstoß für bewaffnete Stadtwachen gestoppt: Konkurrenzklausel bleibt trotz Polizeireform erhalten
LAbg. Hermann Krenn: "Ordnungsdienste für Polizeiaufgaben ungeeignet."
Linz (OTS) - Die vom Land Oberösterreich abgegebene Stellungnahme
zur Polizeireform teilt die SPÖ nicht, stellt Landtagsabgeordneter
Hermann Krenn klar. Besonders kritisch betrachtet der SPÖ-Sprecher
für den Öffentlichen Dienst die Forderung nach Wegfall der so
genannten Konkurrenzklausel. "Ich halte es für bedenklich, dass die
ÖVP hier in einer offiziellen Stellungnahme des Landes die
parteipolitische Forderung nach bewaffneten Stadtwachen in Linz, Wels
und Steyr eingebracht hat. Vor allem vor dem Hintergrund, dass erst
vor wenigen Jahren Polizei und Gendarmerie zu einem Wachkörper
zusammengeführt wurden, wäre es jetzt geradezu absurd, eine
neuerliche Doppelstruktur zu schaffen", argumentiert Krenn. Die
Bundesregierung hat aber in der nunmehr vorliegenden
Regierungsvorlage dem ÖVP-Ersuchen nach bewaffneten Stadtwachen eine
Absage erteilt und die Konkurrenzklausel beibehalten.
Die Konkurrenzklausel ist historisch begründet und legt fest, dass im
Einflussbereich von Bundespolizeidirektionen neben der Polizei kein
paralleler Wachkörper errichtet werden kann. Deshalb dürfen etwa auch
städtische Ordnungsdienste keine Waffen tragen. "Die Ordnungsdienste
sind von ihrer Ausbildung und von ihrer Aufgabenstellung her absolut
nicht mit der Polizei vergleichbar. Ich halte auch nichts davon,
diese Strukturen immer stärker auszudehnen und mit zusätzlichen
Kompetenzen auszustatten, wie sich das die ÖVP wünscht. Denn gerade
im sensiblen Sicherheitsbereich sind qualitative Anforderungen und
klare Strukturen von höchster Bedeutung. Bevor fragwürdige
Doppelgleisigkeiten in den großen Städten geschaffen werden, sollten
besser die jeweiligen Polizeidienststellen ausgebaut werden", ist
Krenn sicher.
Durch die Verlagerung polizeilicher Aufgaben und die Errichtung von
parallelen Strukturen entstehen in der Praxis viele Probleme, wie
etwa beim Bettelverbotsgesetz. "Eine Festnahme stellt einen
schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit dar und kann nur
unter ganz klar definierten Voraussetzungen erfolgen. Polizistinnen
und Polizisten werden deshalb intensiv ausgebildet, um im Anlassfall
korrekt zu handeln. Wenn aber städtische Ordnungsdienste, die nicht
über diese Ausbildung verfügen, derartige Kompetenzen erhalten, dann
kann das in der Praxis zu massiven Problem führen", warnt der
SPÖ-Landtagsabgeordnete.
Rückfragehinweis:
SPÖ-Landtagsklub
Mag. Andreas Ortner
Tel.: 0732/7720-11313
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