• 07.03.2012, 08:20:44
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  • OTS0022 OTW0022

Obsorge: Von Deutschland lernen

Wien (OTS) - Deutschland und Österreich haben viel gemeinsam.
Beide Staaten haben ein Familienrecht, das auf dem ABGB aufbaut, in
beiden Staaten sind ledige Väter derzeit beim Antrag auf gemeinsame
Obsorge auf die Unterstützung der Mutter angewiesen und beide Staaten
wurden deswegen vom EMRGH verurteilt. Die Deutsche Regierung hat
gestern ein sinnvolles Modell zur Reparatur des Gesetzes beschlossen:
Der Antrag des Vaters kann nur bei objektiv beweisbarer Gefährdung
des
Kindeswohls abgelehnt werden. Statt der endlosen Fortsetzung
unproduktiver Arbeitskreise im Justizministerium sollte die
Österreichische Regierung einfach das Deutsche Modell übernehmen und
die Menschenrechtsverletzungen ohne weitere Verzögerungen reparieren.

Rückfragehinweis:
Hannes Hausbichler 0664 7867456

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