- 05.03.2012, 14:57:36
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Brauereiverband: Kartellverfahren wäre vermeidbar gewesen
Neue Infobroschüre soll Rechtssicherheit bringen
Wien (OTS) - Die österreichischen Brauereien haben sich in einem
Kartellverfahren dem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde nicht
widersetzt und durch Bezahlung eines Geldbetrags von 1,11 Millionen
Euro eine vergleichsweise Verfahrensbereinigung ermöglicht. Für die
in den Medien kolportierten Preisabsprachen der Brauereien lagen
keine Indizien vor. Den Bierproduzenten wurde aber vorgeworfen, 1999
im Brauereiverband den damals legal zulässigen Beschluss gefasst zu
haben, Cash & Carry-Märkte nicht mit Fassbier zu beliefern.
Hintergrund für den Beschluss waren berechtigte Sorgen der
Brauereien, dass Cash & Carry Märkte einen qualitätsvollen
Fassbiervertrieb nicht sicherstellen könnten. Mit einer Infobroschüre
sollen der Branche nun die geltenden kartellrechtlichen
Rahmenbedingungen nähergebracht werden.
1999 wurde im Brauereiverband beschlossen, Cash & Carry-Märkte
aufgrund von Qualitäts-, Sicherheits-, Hygiene- und
Verbraucherschutzüberlegungen nicht mit Fassbier zu beliefern. 2010
legte ein Cash & Carry-Markt bei der BWB Beschwerde wegen
ungerechtfertigter Lieferverweigerung ein. Daraufhin hat die BWB ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei hat sich herausgestellt, dass
für die in den Medien kolportierten Preisabsprachen der Brauereien
keine Anhaltspunkte vorlagen. Allerdings hat der Brauereiverband nach
Änderung der Rechtslage 2005 schlicht übersehen, den Beschluss von
1999 aufzuheben. Zur Bereinigung dieses Vorwurfs haben sich daher die
Brauereien im Kartellverfahren dem Antrag der BWB nicht widersetzt
und damit einer Zahlung von 1,11 Millionen Euro zugestimmt. Um
derartige Entscheidungen gegen die Branche in Zukunft zu vermeiden,
wird der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie der
Wirtschaftskammer Österreich gemeinsam mit der BWB eine
Informationsbroschüre mit den geänderten rechtlichen
Rahmenbedingungen veröffentlichen. Neben der geänderten
Entscheidungspraxis wird die Broschüre auch kartellrechtliche
Neuerungen erläutern und somit Klarheit für die
Lebensmittelhersteller seines Betreuungsbereiches schaffen. Mögliche
Verstöße gegen das Kartellrecht und daraus resultierende Rechtsfolgen
sollen somit zukünftig der Vergangenheit angehören.
Rückfragehinweis:
Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie
Dr. Michael Blass
Mag. Jutta Kaufmann-Kerschbaum
Zaunergasse 1-3, 1030 Wien
T +43(0) 1 72121-0
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