• 05.03.2012, 12:25:00
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BM Töchterle und StS Kurz: 5 Punkte-Programm zur verbesserten Berufsanerkennung von Akademikern aus Drittstaaten

Mehr Information, verbessertes Service und kürzere Verfahren für Nostrifizierungswerber/innen

Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle und Integrationsstaatsekretär Sebastian Kurz bei der Präsentation des 5 Punkte-Programms zur verbesserten Berufsanerkennung von Akademikerinnen und Akademikern aus Drittstaaten

Wien (OTS) - Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz
Töchterle und Integrationsstaatsekretär Sebastian Kurz haben heute
ein 5 Punkte-Programm zur verbesserten Berufsanerkennung von
Akademikerinnen und Akademikern aus Drittstaaten präsentiert. Es
umfasst mehr Information, verbessertes Service und kürzere Verfahren
für Nostrifizierungswerber/innen. "Wir nutzen damit künftig verstärkt
vorhandenes Potenzial", so Töchterle. "Integration funktioniert durch
Leistung. Diese Leistung muss man einerseits einfordern, aber wenn
sie einmal erbracht wurde, dann muss man diese Leistung auch
anerkennen. Wer im Ausland eine gute Ausbildung gemacht hat, der soll
bei uns nicht Taxi fahren müssen", betont Kurz.

Viele Menschen mit Migrationshintergrund haben in ihren früheren
Heimatländern akademische Abschlüsse erworben - finden in der
Privatwirtschaft aber keine adäquate Stelle, weil die Unternehmen
ihre Qualifikation nicht einschätzen können bzw. werden in
reglementierten Berufen nicht tätig, weil sie die dafür notwendige
Nostrifizierung nicht machen. Zahlen bestätigen, dass viele Menschen
mit Migrationshintergrund auf Grund der Probleme in
Beschäftigungsverhältnissen stehen, die nicht ihren Qualifikationen
entsprechen:
- Nur jede/r dritte Akademiker/in, der/die im Ausland eine Ausbildung
erworben hat, lässt sich diese in Österreich anerkennen
- Mehr als ein Viertel der im Ausland geborenen Beschäftigten ist
überqualifiziert
- Generell sind Frauen häufiger überqualifiziert beschäftigt als
Männer (32% gegenüber 25%, Quelle: Statistik Austria)

Wissenschaftsminister Töchterle und Staatssekretär Kurz haben daher
ein 5 Punkte-Programm erarbeitet, durch das die
Anerkennung/Nostrifizierung von Abschlüssen von Akademiker/innen aus
Drittstaaten erleichtert werden soll.

Das 5-Punkte-Programm im Überblick:
- One-Stop-Info - zentrale Anlaufstelle und Infopoint für
Nostrifizierung: Zur künftig besseren und umfassenderen Information
der Drittstaatsangehörigen wird die bestehende Infostelle NARIC
(National Academic Recognition Information Centre) im
Wissenschaftsministerium in der Öffentlichkeit stärker als
Infoservicestelle positioniert und eine Informationsoffensive
gestartet. Bis zum Sommer wird eine eigene Homepage
(www.nostrifizierung.at) eingerichtet, neue Informationsmaterialien
in mehreren Sprachen werden ausgearbeitet. Ab sofort gibt es die neue
Emailadresse für Auskünfte aller Art: [email protected].
Zusätzlich dazu werden Informationsmaterialien des
Staatssekretariates und des Österreichischen Integrationsfonds in die
neue Homepage der NARIC eingespeist.

- Zentrale Einreichung bei NARIC möglich: Bisher war es für
Antragssteller/innen oft schwer herauszufinden, wo sie ihre Ansuchen
einreichen können. Um das zu vereinfachen, sollen künftig Anträge
neben den zuständigen Stellen an den Universitäten wahlweise auch
direkt bei NARIC eingereicht werden können. Diese leitet sie dann an
die jeweils zuständige Universität weiter. Für das Verfahren selbst
bleibt die Universität zuständig.

- Wartezeit für Bearbeitung der Anträge wird halbiert: Ab Einreichen
der vollständigen Unterlagen hatten Universitäten bisher 6 Monate
Zeit um zu prüfen und entscheiden, ob der Abschluss nostrifiziert
wird bzw. welche Ergänzungen zu leisten sind. In Zukunft soll diese
maximale Wartezeit für die Bewerber/innen auf 3 Monate halbiert
werden (entsprechende Änderung im Universitätsgesetz). Klarerweise
muss dabei weiterhin die Qualität im Vordergrund stehen.

- Zentrale Geschäftsstelle als Kompetenzzentrum im Bereich Medizin:
Bis zur Hälfte der jährlichen Anträge für Nostrifizierungen in
Österreich betrifft den Medizinbereich und damit die drei
Medizinischen Universitäten (Wien, Graz, Innsbruck). Für eine
effizientere Abwicklung schlägt das BMWF eine gemeinsame
Geschäftsstelle der drei MedUnis vor, um Kompetenz und Ressourcen zu
bündeln und dadurch für Bewerber/innen und Universitäten schnellere
und bessere Abläufe zu erreichen. Dieses Vorhaben wird im Rahmen der
Verhandlungen zu den nächsten Leistungsvereinbarungen mit den drei
Universitäten eingebracht werden.

- Kostenlose Bewerbungshilfe ohne Bürokratie - Recht auf Bewertung
von Abschlüssen im nicht-reglementierten Bereich: Neben den
reglementierten akademischen Berufen (zB Ärzte, Rechtsanwälte,
Architekten, Steuerberater) sind die meisten Berufe für
Akademiker/innen nicht reglementiert (z.B. Tätigkeiten in Banken,
Transportfirmen, Personalbüros), weshalb deren Ausübung auch keine
Nostrifizierung voraussetzt (zB wenn sich ein/e
Drittstaatsangehörige/r mit einem Informatikstudium für die
Informatikabteilung eines Unternehmens bewirbt). Was die
Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung betrifft, bestehen bei Arbeitgebern
aber oft Zweifel. Als Bewerbungshilfe wird in Zukunft das Service der
NARIC verstärkt beworben und zugänglich gemacht. Damit können
Arbeitgeber/innen kostenlos die Ausbildung von Drittstaatsangehörigen
besser vergleichen und bewerten. Diese Bewertung ist unbürokratisch
meist innerhalb weniger Tage möglich. Dabei handelt es sich um ein
Gutachten von offizieller Stelle, nicht aber um eine Anerkennung im
akademischen Sinn (Nostrifizierung).

Unter "Nostrifizierung" versteht man die vollständige Anerkennung
eines ausländischen Studienabschlusses durch eine österreichische
Universität. Dabei wird das ausländische Studienprogramm mit dem
entsprechenden inländischen Studium verglichen. Fehlende Teile, die
in Österreich für das Studium essenziell sind, müssen nachgeholt
werden. Die Nostrifizierung ist für jene Bewerber/innen notwendig,
die einen gesetzlich reglementierten Beruf (z.B. Arzt/Ärztin,
Lehrer/in, Zivilingenieur/in, Rechtsanwalt/wältin) ausüben möchten
und nicht ohnehin bereits das Berufsrecht aufgrund des EU-Rechts
haben.

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalbild-Service
sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at

Rückfragehinweis:

Integrationsstaatssekretariat 
   Minoritenplatz 9, 1014 Wien
   Pressereferat
   Tel.: 01/53126-0
   [email protected]
    
   Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
   Minoritenplatz 5, 1014 Wien
   Pressesprecherin: Mag. Elisabeth Grabenweger
   Tel.: 01 531 20-9014
   [email protected]

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