- 05.03.2012, 10:31:49
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Öffentliche Aufträge: Zu lukrativ, um sich Fehler leisten zu können
Vergaberecht-Spezialist Heid Schiefer über die häufigsten Stolperfallen und wie man sie vermeidet

Wien (OTS) - Mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 48 Milliarden
Euro haben Aufträge der öffentlichen Hand einen zentralen
wirtschaftlichen Stellenwert für österreichische Unternehmen.
Scheidet man auf Grund von fehlerhaften Angeboten aus, kostet es
daher doppelt: Denn man verliert nicht nur den Auftrag, sondern hat
vergebens Zeit und Ressourcen investiert. Die meisten Bieter
scheitern an leicht vermeidbaren Fehlern, wie Rechtsanwalt Mag.
Martin Schiefer erläutert.
Die öffentliche Hand ist immer noch der lukrativste Auftraggeber
Österreichs: 48 Milliarden Euro (17 Prozent des BIP) werden jährlich
an Aufträgen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie den
Sektorenauftraggebern nach §§ 163 ff. BVergG vergeben. Oftmals
scheiden Offerte aufgrund mangelnder Kenntnis von Verfahrensregeln
oder wegen ungeschulter Mitarbeiter aus - Fehler, die leicht zu
vermeiden wären.
Vorlaufzeit berücksichtigen
Häufigster Fehler bei Ausschreibungen ist, dass Bieter den mit
einer Teilnahme verbundenen Zeitaufwand unterschätzen.
Verständnisfragen, Nachprüfungen und gegebenenfalls die Beanstandung
diskriminierender Vorgaben sind immer an - zum Teil sehr kurze -
Fristen gebunden. Schiefer: "Im Idealfall sollte der Bieter bereits
vor Veröffentlichung auf die Ausschreibung vorbereitet sein. Das
erfordert eine ständige proaktive Beschäftigung mit potenziellen
Vergabeverfahren." Auch wenn ein unterlegener Bieter nach einem
bereits erfolgten Zuschlag Einspruch erheben möchte, ist Eile
geboten: Lässt man sich zu lange vom Auftraggeber hinhalten, ist eine
Ablehnung des Nachprüfungsantrags wegen Verfristung wahrscheinlich -
dann sind auch dem Vergabeanwalt die Hände gebunden.
Der Beste zu sein ist nicht genug
Technische Leistungsverzeichnisse sind sozusagen die "10 Gebote"
der ausschreibenden Stelle. Ausnahmslos alle hier geforderten
Vorgaben müssen vom Bieter bei sonstigem Ausscheiden umgesetzt werden
können. Für die Kalkulation des Angebots ebenso wichtig wie die
technische Kompetenz ist jedoch die Kenntnis der rechtlichen
Bedingungen. Kennt der Bieter diese nicht oder ignoriert sie, wird
das Angebot mit großer Sicherheit ausgeschieden werden. Häufige
Fehler sind das Beilegen eigener AGBs oder rechtliche Anmerkungen im
Begleitschreiben zum Angebot. Gerade Unternehmen, die erstmals an
einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen, sollten daher
keinesfalls auf professionelle juristische Unterstützung verzichten.
Fragen kostet nichts - Direkter Kontakt mit Auftraggeber bringt
Vorteile
Bei unklaren oder diskriminierenden Vorgaben sollten sich Bieter
nicht davor scheuen, den Auftraggeber direkt zu kontaktieren. So
formal öffentliche Ausschreibungen auch ablaufen: Sie sind nicht in
Stein gemeißelt und nicht selten kommt es nachträglich zu
Modifizierungen. Vorschläge, die dem Auftraggeber ein besseres
Preis-Leistungsverhältnis und dem Bieter eine günstigere
Preiskalkulation ermöglichen, bringen in der Regel sogar Pluspunkte.
Gefahrenpotenzial besteht bei Informationen oder
Anforderungsänderungen, die nicht schriftlich festgehalten werden.
Schiefer: "Bieter sollten niemals auf mündliche Auskünfte von
Mitarbeitern des Auftraggebers vertrauen. Sie sind rechtlich
bedeutungslos, zumal, wenn sich die Angaben von den schriftlichen
Anforderungen unterscheiden." Ist der Zuschlag bereits an den
Mitbewerb ergangen, lohnt sich als Vorbereitung auf künftige
Ausschreibungen das genaue Studium des Bewertungsprotokolls.
Keine Angst vor Einspruch
Viele Bieter beugen sich offensichtlich unkorrekten
Vorgehensweisen des Auftraggebers trotz besseren Wissens. Doch diese
Angst ist unbegründet, wie Schiefer unterstreicht: "Immer wieder
beobachten wir, dass Bieter aus Angst vor Konsequenzen bei
Folgeausschreibungen keinen Einspruch erheben möchten. Diese Angst
ist unbegründet, denn das Vergaberecht ist dazu da, Transparenz und
Vergleichbarkeit der Angebote unabhängig von persönlichen
Empfindungen sicherzustellen."
Über Heid Schiefer Rechtsanwälte:
Die von Dr. Stephan Heid und Mag. Martin Schiefer im Jahr 2000
gegründete Kanzlei ist eine der führenden österreichischen
Rechtsanwaltssozietäten im öffentlichen Wirtschaftsrecht,
insbesondere dem Vergabe-, Vertrags- und Prozessrecht mit Hauptsitz
in Wien. Weitere Kanzlei-Standorte (Sprechstellen) befinden sich in
St. Pölten und Klagenfurt. Heid Schiefer ist spezialisiert auf
juristisches Projektmanagement und berät öffentliche Auftraggeber
ebenso wie Auftragnehmer. 12 Juristen betreuten im Jahr 2011 rund 80
Vergabeverfahren auf Auftraggeberseite und ca. 20
Vergabekontrollverfahren. Die Kanzlei ist Mitbegründerin der IG
Lebenszyklus (http://www.ig-lebenszyklus.at) und maßgeblich im
Verband der österreichischen Cloud Computing-Industrie EuroCloud
Austria engagiert (www.eurocloud.at). Darüber hinaus ist Heid
Schiefer Herausgeber zahlreicher Publikationen ("Handbuch
Vergaberecht", "Vergabeanwalt Info Plus ", "Vergabeanwalt
Infoletter", "Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe") und
regelmäßiger Referent bei führenden Seminaren zum Thema Vergaberecht.
Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalbild-Service
sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at
Rückfragehinweis:
The Skills Group
Mag. Jörg Wollmann
Tel.: 01/505 26 25-21
mailto:wollmann@skills.at
http://www.skills.at
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